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Secundaer Literatur : Handbuch für Schatzmeister Ridvan 2005
DER
TREUE SCHATZMEISTER
Eine Anleitung für Schatzmeister

über geistige und praktische Aspekte des Bahá’í–Fonds

Zusammengestellt
im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates
der Bahá’í in Deutschland
Ridvan 2005

? Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Deutschland e. V.

D – 65719 Hofheim 2005 – 162
aktualisiert: 19. Mai 2005

„Wenn die Freunde nur erkennen würden, dass der Ruhm des Glaubens nicht darin besteht, dass einzigartig begabte Menschen die Arbeit für die Sache Gottes tun, sondern dass sie getan wird durch die Opferbereitschaft liebevoller, ergebener Seelen, die sich selbstlos erheben, um Arbeit zu verrichten, der sie sich manchmal nicht gewachsen fühlen. Gott wirkt durch sie und stattet sie mit Gaben aus, die zu besitzen sie sich nicht einmal erträumen konnten.“1

SHOGHI EFFENDI
Inhaltsverzeichnis Seite 5

Einleitende Worte des Nationalen Schatzmeisters 7

Kapitel 1: Die Institution des Bahá’í–Fonds

Das Bewusstsein für den geistigen Aspekt des Spendens fördern 9

Materielle Mittel — das Lebensblut aller Aktivitäten 9

Ein bestimmtes Wissen 10
Eine bestimmte Einstellung 10
Bestimmte Handlungen 10

Unterschied zwischen Spende und Huqúqu’lláh 11

Die Bedeutung des Gebens 12
Spenden als Segen für den Spender 14
Kapitel 2: Die verschiedenen Fonds des Glaubens

Prioritäten der verschiedenen Fonds des Glaubens 16

Internationaler Fonds 17
Kontinentaler Fonds 17
Patenschaftsfonds (Deputization Fund) 18
Nationaler Fonds 18
Nationaler Lehrfonds 19

Nationaler Fonds für die Instandhaltung des Hauses der Andacht 19

Nationaler Fonds zur Förderung der Herstellung und Verbreitung

von Bahá’í–Literatur 19
Nationaler Fonds für Patenschaften 20
Weitere Nationale Fonds 20
Örtlicher Fonds 20
Kapitel 3: Der Schatzmeister

Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen 21

Beziehung zu den Gemeindemitgliedern 22
Die Rolle eines Treuhänders 22
Vertraulichkeit 23

Die universelle Beteiligung beim Spenden fördern 24

Wer kann für den Fonds spenden? 26

Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá’í 26

Ablehnung und Rückgabe von Spenden 26
Keine finanzielle Hilfe von Nicht–Bahá’í 27
Kapitel 4: Vermögensverwaltung
Die Freunde zum Spenden aufrufen 28
Konzept der Spendenzusage 29

Mittel für den Fonds beschaffen durch Lotterie, Bingo–Spiele,

Verlosungen etc. 30
Sorgfältige Verwaltung der Bahá’í–Gelder 31
Das Quittieren der Spenden 31

Die Zweckbestimmung der Spenden berücksichtigen 32

Verkauf von Bahá’í–Liegenschaften 34
Anlage von Bahá’í–Geldern 34

Grundsätzliche Elemente der Arbeit des Schatzmeisters 35

Berichterstattung an den örtlichen Geistigen Rat 36

Berichterstattung an den Nationalen Geistigen Rat 37

Berichte an die Gemeinde 37

Kommunikation mit Nicht–Bahá’í und der Ruf des Glaubens 38

Fondsmissbrauch 39

Hilfe für den Schatzmeister durch Ernennung eines Ausschusses 40

Kapitel 5:

Hinweise zur Amtsführung in der deutschen Bahá’í–Gemeinde

Auszüge aus dem Handbuch für Geistige Räte 42
Vermögensverwaltung 43
Aus der Satzung für die Geistigen Räte 46
Buchführung 48
Blatt aus dem Kassenbuch (Muster) 50
Jahresbericht (Muster) 52
Literaturhinweise 53
Einleitende Worte des Nationalen Schatzmeisters

Mit freudigem Herzen veröffentlicht der Nationale Geistige Rat die vorliegende Zusammenstellung. Einerseits haben die Freunde in Deutschland die Herausgabe eines „Handbuchs für Schatzmeister“ dringend gewünscht, andererseits möchte der Nationale Geistige Rat hierdurch den vom Hilfsamt begonnenen Prozess, die Mitglieder der Geistigen Räte zu vertiefen, fortsetzen.

Ein Handbuch ist bekanntlich ein Nachschlagewerk, das ein Themengebiet und seine Teilaspekte möglichst umfassend beleuchtet und dem Leser Anleitung bietet. Ein Handbuch ist eher praktisch ausgerichtet und lässt klare Anweisungen bei der Umsetzung der Inhalte erwarten. Der Begriff „Handbuch“ im Zusammenhang mit der Beschreibung der Kompetenzen und Aufgaben des Verwalters der Bahá’í–Gelder lässt den Eindruck einer rein technischen Betrachtung entstehen.

Die Aufgaben des Schatzmeisters erschöpfen sich jedoch nicht in der Abwicklung von Gemeindefinanzen. Vielmehr erfordert der Umgang mit Spenden eine Vertiefung in sämtliche Aspekte des Spendens: Spenden als geistige Haltung, der Fonds als Institution der Bahá’í–Gemeindeordnung und die Verwaltung der Bahá’í–Gelder als eine heilige Aufgabe mit großer Tragweite für die Entwicklung der Gemeinde. Die Herausforderung an den Schatzmeister ist gewaltig, sein Amt äußerst anspruchsvoll. Darüber hinaus für alle tangierten Teilbereiche eine einheitliche Methode und Vorgehensweise zu bestimmen, ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. So sind für die Verwaltung der Bahá’í–Gelder klare Grundsätze vorgegeben. Hingegen ist die Ermutigung der Freunde zu spenden ein kreativer Akt, der die Herzen der Freunde berühren muss und eher mit der individuellen Fähigkeit des Schatzmeisters zusammenhängt.

So gesehen, erhebt das vorliegende Werk nicht den Anspruch der Funktion eines Handbuchs in seinem oben erläuterten Begriffsverständnis. In einer Synthese bereits vorhandener Veröffentlichungen des Hilfsamtes, des Nationalen Geistigen Rats und einzelner Freunde stellt es die in den Schriften vorhandenen Grundsätze und Anleitungen zur Institution des Bahá’í–Fonds (Kaptitel 1), der Rolle des Treuhänders (Kapitel 3), der Verwaltung der Bahá’í–Gelder (Kapitel 4) zusammen. Dies soll die Arbeit der Schatzmeister erleichtern und künftige Ergänzungen und Modifikationen innerhalb eines Dokumentes ermöglichen. Die Hoffnung besteht, dass die begonnene Arbeit durch Beiträge der Freunde künftig erweitert und den gegebenen Bedürfnissen angepasst wird.

Der Nationale Geistige Rat dankt allen, die bei der Erstellung des vorliegenden „Handbuchs“ mitgewirkt haben.

Der Nationale Geistige Rat
Der Schatzmeister
Hofheim, April 2005 – 162
Kapitel 1: Die Institution des Bahá’í–Fonds

Das Bewusstsein für den geistigen Aspekt des Spendens fördern

Materielle Mittel — das Lebensblut aller Aktivitäten

Shoghi Effendi, der geliebte Hüter der Sache Gottes, erklärte, dass die Fonds das Lebensblut der Sache sind. Gott selbst hat, wie Bahá’u’lláh sagt, ihren Fortschritt und ihre Förderung von materiellen Mitteln abhängig gemacht.

Wie wir wissen, wird das Leben des Menschen von zwei gegensätzlichen Kräften beeinflusst — die eine ist materiell, die andere geistig. Die materielle Kraft zieht den Menschen zu irdischen Dingen und körperlichen Belangen hin und bestärkt ihn, aus allem, was seine körperlichen Bedürfnisse und Launen befriedigt, Vergnügen zu ziehen. Die andere Kraft erhebt ihn in eine geistige Sphäre, in der die Seele allein grenzenlose Freude und Zufriedenheit finden kann.

Die materielle Kraft bindet den Menschen an die Attraktionen dieser Welt und versucht, ihn darin festzuhalten. Die Befriedigung, die sie bietet, ist von

vorübergehender Wirkung und flüchtiger Erfüllung. Sobald der Mensch sein materielles Ziel erreicht, erlischt sein Verlangen und seine Zufriedenheit schwindet. Aber die geistige Kraft zieht den Menschen zum Reich Gottes hin, das keine Begrenzung und keine Schranken kennt und ihn mit wachsendem Entzücken und Zufriedenheit erfüllt. Der Mensch kann diese erhabene Stufe erlangen, indem er sich von der Verhaftung an irdische Wünsche löst und sein Vertrauen in Gott setzt. Das Leben des Menschen in dieser Welt ist ein ständiger Kampf zwischen diesen beiden Kräften, und der Schlüssel zum Triumph über die materielle ist Loslösung, Mut, Standhaftigkeit und Liebe zu Bahá’u’lláh und Seinem Glauben. Auf diese Weise kann der Mensch den Verlockungen der materiellen Welt widerstehen und ihren Versuchungen aus dem Wege gehen.

Durch Loslösung befreien wir uns selbst vom Spinnengewebe des Materialismus. Durch sie erhalten wir eine klare Sicht vom wahren Wert der Dinge und werden einen Teil unseres materiellen Wohlstands für einen höheren geistigen Zweck opfern.

Daher ist es ein Beweis unserer Liebe zu Bahá’u’lláh und ein Opfer auf Seinem Weg, wenn wir zum Bahá’í–Fonds beitragen.

Das Wort Opfer wird in der Enzyklopädie als eine Handlung beschrieben, etwas Wertvolles um eines anderen willen zu geben. Aber im Bahá’í–Zusammenhang gebraucht, sollte es mehr als das sein. Es sollte ein Geben sein, ohne Lohn oder eine Gegengabe zu erwarten. Diesem Opferbegriff liegt das Wort

Bahá’u’lláhs in Seinem Heiligsten Buch zugrunde, mit dem Er sich an die Gläubigen wendet und spricht: „Haltet Meine Gebote aus Liebe zu Meiner Schönheit“. Das bedeutet, dass der Mensch den Geboten Gottes ohne jegliche Erwartungshaltung oder Hoffnung auf Lohn gehorchen sollte. Das ist der höchste Grad an Loslösung und Zufriedenheit, den der Mensch erstreben kann und sollte.

In einem Seiner Sendschreiben erklärt Bahá’u’lláh: „... der Fortschritt und die Förderung der Sache Gottes hängen von materiellen Mitteln ab“ — mit anderen Worten: Ohne materielle Mittel hört die Sache Gottes auf zu wachsen. Sie ist ihres „Lebensbluts“ beraubt. Ohne Energiezufuhr kann die Sache keine Wirkung entfalten. Materielle Mittel sind für ihre Verbreitung und Entwicklung unabdingbar. Angesichts dieser Wahrheit ist es wichtig zu verstehen, dass in der Welt der Schöpfung alle Dinge voneinander abhängen und einem Muster ständigen Austauschs folgen. Sie beeinflussen einander und werden im Gegenzug von jedem anderen beeinflusst.

Bahá’u’lláh verkündet, dass Gott gänzlich ungebunden, dass Er von Seinen Geschöpfen völlig unabhängig ist. Daraus folgt, dass alles, was Gott uns verordnet, nur zu unserem Wohle sein kann. Von Gottes Seite gibt es keinen „Eigennutz“.

Die materielle Welt ist daher eine Schule der geistigen Erziehung. Die ausschlaggebende Herausforderung ist zu lernen, eine angemessene, geistige Beziehung zum Materiellen zu entwickeln. Eine solche Beziehung umfasst mindestens folgende Elemente:

Ein bestimmtes Wissen

Wir müssen das Wesen der Ursache–Wirkungs–Beziehungen verstehen, die in der Struktur der Wirklichkeit enthalten sind, um die materielle Wirklichkeit zu beherrschen, anstatt von ihr beherrscht zu werden. Dieses Wissen ist sowohl materiell (wissenschaftlich) als auch geistig.

Eine bestimmte Einstellung

Die Beziehung des Menschen zum Materiellen muss von seiner geistigen Motivation getragen und das Verhältnis zwischen Geistigem und Materiellem ausgewogen sein. Dies wird sich in unserer gefühlsmäßigen Einstellung zur Welt widerspiegeln. Wir werden lernen müssen, wie man Werturteile nach geistigen Gesichtspunkten fällt und nicht vom „natürlichen“ Blickwinkel impulsiven Eigennutzes her.

Bestimmte Handlungen

Geistige Beweggründe müssen sich in Taten ausdrücken, sonst bleiben sie nur gute Wünsche und gute Absichten. Ein entscheidendes Element dabei ist der Gehorsam den Gesetzen und Grundsätzen gegenüber, die Bahá’u’lláh zu unserem Wohle offenbart hat.

‘Abdu’l–Bahá sagte: „Fortschritt ist der Ausdruck des Geistes in der Welt des Stoffes.“ In anderen Worten: Das Stoffliche hat in sich selbst keinerlei Kraft fortzuschreiten. So definiert die Wissenschaft das Stoffliche auch als eine „Masse“, die ein Maßstab der Trägheit ist — diese ist der Grad des Widerstands eines Körpers bei der Änderung seines Bewegungszustands. Somit läuft das Anhäufen materieller Güter darauf hinaus, dass sich unser Widerstand, uns zu ändern oder neu zu werden, erhöht. Fortschritt kann nur entstehen, wenn wir geistige Kräfte ins Leben rufen, die auf das Materielle wirken. Die Huqúqu’lláh und die Spenden zu den Bahá’í–Fonds sind es, welche die direkte Verbindung zwischen den äußeren (materiellen) und den inneren (geistigen) Aspekten menschlichen Lebens herstellen.

Denkt man darüber nach, wie diese Aufgabe vollbracht werden kann, so scheint deutlich zu werden, dass es eine Hierarchie möglicher Beweggründe für das Geben gibt. Handeln ergibt sich immer aus einer Mischung von eigennützigen und selbstlosen Beweggründen — ist also weder gänzlich eigennützig noch gänzlich selbstlos. Wir können jedoch davon ausgehen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt der eine oder andere der folgenden Beweggründe in unserem Verhältnis zu einem Gesetz wie der Huqúqu’lláh–Pflicht oder der Pflicht, die Fonds zu speisen, vorherrschend sein könnte:

* Furcht vor den Folgen bei Nichtzahlung;
* das Versprechen des Lohns;

* Pflichtgefühl — ein Ausdruck der Gewissenhaftigkeit;

* reine Liebe zu Gott, ohne Hoffnung auf Lohn oder Furcht vor den Folgen bei Nichtzahlung.

Unterschied zwischen Spende und Huqúqu’lláh

Häufig wird die Frage nach der Beziehung zwischen Huqúqu’lláh und den anderen Fonds des Glaubens gestellt. Sie wurde in der Zusammenstellung über Huqúqu’lláh aus den Schriften von Bahá’u’lláh, ‘Abdu’l–Bahá, Shoghi Effendi und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit ausführlich beantwortet, und der Vorrang der Huqúqu’lláh wurde in aller Klarheit festgestellt.

Die Huqúqu’lláh sind keine Spende. Sie sind eine Schuld, über die wir keine Entscheidungsfreiheit haben. Eine Spende dagegen unterliegt unserem Willen und unserem Entschluss. Dass Huqúqu’lláh–Zahlungen in Deutschland auf den Spendenquittungen erscheinen, hängt ausschließlich mit dem staatlichen Steuerrecht zusammen.

Die Huqúqu’lláh sind derjenige Teil unseres Wohlstands, der nach dem Recht Gottes Sein Anrecht ist. Wir geben Ihm diesen Teil einfach zurück. Was von uns bei der Tilgung unserer Huqúqu’lláh–Schuld verlangt wird, ist Verantwortlichkeit und Vertrauenswürdigkeit. Was wir für die anderen Fonds geben, wird von unserer Großzügigkeit bestimmt und ist ein Opfer aus unserem eigenen Vermögen. Der Unterschied zwischen den Huqúqu’lláh und den anderen Fonds kann am besten am Unterschied zwischen dem Täglichen Pflichtgebet und den anderen Gebeten und Meditationen, die uns in aller Fülle zur Verfügung stehen, dargestellt werden. Wir sind frei, eigentlich mit Nachdruck aufgefordert, unser Leben durch häufige Zufluchtnahme zu den Gebeten zu bereichern und zu heiligen, aber sie nehmen nicht die Stellung des Täglichen Pflichtgebets ein. Das eine ist eine gesetzliche Pflicht, das andere eine innere Verpflichtung, der wir nachkommen sollten, um unser Leben im Einklang mit den Gesetzen Bahá’u’lláhs führen zu können. Wenn wir bei der Berechnung unserer Huqúqu’lláh–Schuld unsere Beiträge zu den anderen Fonds als Teil unserer „notwendigen“ Ausgaben rechnen möchten, können wir, wie das Haus der Gerechtigkeit erklärte, so verfahren. Aber es sollte undenkbar sein, dass diese Beiträge uns der Zahlung unserer Huqúqu’lláh–Schuld enthöben, wie es im selben Sinne undenkbar ist, dass das ständige Sprechen von Gebeten uns keine Zeit ließe, das Tägliche Pflichtgebet zu verrichten.

Die Bedeutung des Gebens

„Und da der Fortschritt und die Durchführung geistiger Tätigkeiten von materiellen Mitteln abhängig und durch sie bedingt ist, ist es von absoluter Notwendigkeit, gleich nach der Errichtung örtlicher wie auch Nationaler Geistiger Räte einen Bahá’í–Fonds zu bilden, der unter die ausschließliche Kontrolle des betreffenden Geistigen Rates zu stellen ist. Alle Spenden und Beiträge gehen an den Schatzmeister des Rates und dienen dem ausdrücklichen Zwecke der Förderung der Sache im ganzen Orts- oder Landesbereich. Es ist die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahá’u’lláhs, der den Fortschritt Seiner Sache wünscht, frei und großzügig zur Vermehrung des Fonds beizutragen. Die Mitglieder des Geistigen Rates werden diesen Fonds nach ihrem freien Ermessen verwenden: zur Förderung des Lehrwesens, zur Unterstützung der Notleidenden, zur Errichtung von Bahá’í–Erziehungs- und Bildungsstätten, zu jeder möglichen Erweiterung des Bereichs des Dienens. Ich hege die Hoffnung, dass alle Freunde die Notwendigkeit dieser Maßnahme erkennen und sich aufmachen, ihren Teil — und sei er zunächst auch noch so bescheiden — für die rasche Errichtung und Vermehrung des Fonds zu leisten.“2

In diesem Zitat aus einem Brief Shoghi Effendis sind in der Tat wesentliche Aspekte des Gebens angesprochen — lassen Sie uns auf einige einen besonderen Blick werfen.

Spenden sind das „Lebensblut“ der Bahá’í–Gemeinde — ohne sie kann die Bahá’í–Ordnung nicht funktionieren. Nicht alle von uns können Pionieren oder inspirierende Reden halten, aber wir alle können beten und Beiträge, wie gering auch immer, zum Fonds leisten.

„Es ist die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahá’u’lláhs, der den Fortschritt Seiner Sache wünscht, frei und großzügig zur Vermehrung des Fonds beizutragen.“3

Obgleich Spenden benötigt werden, sollte niemals Druck auf die Gläubigen ausgeübt werden. Wie bei vielen Gesetzen unseres Glaubens ist es eine geistige Pflicht, und somit allein eine Angelegenheit zwischen Gott und dem Einzelnen.

„... möchte ich Sie dringend daran erinnern, immer des Grundprinzips eingedenk zu sein, dass alle Beiträge zum Fonds unbedingt rein freiwillig sein müssen. Es sollte jedem klar und deutlich gemacht werden, dass jede Form von Zwang, sei er noch so leicht und indirekt, an die tiefsten Wurzeln des Grundsatzes rührt, auf dem die Bildung des Fonds von seiner Einführung an ruht. Wenn auch Aufrufe allgemeiner Natur, sorgfältig formuliert sowie einfühlend und würdig im Ton, in jedem Fall willkommen sind, so soll es doch völlig dem Ermessen eines jeden gewissenhaften Gläubigen selbst überlassen bleiben, die Natur, die Höhe und den Verwendungszweck seines oder ihres Beitrages zur Förderung der Sache zu bestimmen.“4

Dies ist eine der großen Herausforderungen für den örtlichen Geistigen Rat und insbesondere für den Schatzmeister. Einerseits benötigen wir Geld, und wir wissen, dass Spenden eine geistige Pflicht ist, und gleichzeitig möchten wir anderen Bahá’í dabei helfen, diese Pflicht und Gnade zu verstehen. Andererseits ist kein Druck zulässig. Vielmehr soll der Schatzmeister mit der Hilfe des Geistigen Rates regelmäßig Vertiefungen über den Fonds und dessen geistige Bedeutung durchführen.

„Ganz gewiss sollen die Freunde ermutigt, ja sogar ermahnt werden, ihre finanzielle Unterstützung [dem Fonds] ... zu geben. Doch sollte dies unter keinen Umständen von ihnen gefordert werden.“5

Zu betrachten ist der Bahá’í–Fonds auch unter dem weiteren wichtigen Aspekt unserer Beziehung zu der Höhe des gespendeten Betrags. „Denn schließlich ist es nicht die Höhe der Spende, auf die es ankommt, sondern vielmehr das Ausmaß des Verzichts, den uns diese Spende auferlegt. Nicht die nüchterne Tatsache des Spendens, sondern den Geist, in dem gespendet wird, sollten wir in Betracht ziehen ...“6 Daher ist das Spenden zweifelsohne ein geistiger Akt, und es ist das Maß des Opfers, das vor Gott zählt. Gleichzeitig ist aber auch der Betrag wichtig, denn das Geld wird für die Arbeit benötigt, die für die Sache zu leisten ist, und oft benötigen wir große Beträge. Doch statt sich auf den Betrag zu konzentrieren, ist es weiser, sich auf das Ausmaß des Opfers zu konzentrieren, denn je größer die Opferbereitschaft, desto größer die Spende, und desto häufiger wird sie fließen.

„Der Gedanke: ,Geben, was man sich leisten kann‘, setzt keineswegs eine Grenze voraus noch schließt er gar die Möglichkeit des Opfers aus. Spenden zum nationalen Fonds können keine Grenzen haben. Je mehr ein jeder geben kann, umso besser ist es, besonders wenn solche Gaben es notwendig machen, dass der Spender auf andere Wünsche verzichtet. Je schwerer das Opfer, desto verdienstvoller wird es selbstverständlich vor Gottes Angesicht sein.“7

Spenden als Segen für den Spender

„In der Beziehung des Gläubigen zum Fonds gibt es einen sehr grundlegenden Gesichtspunkt, der immer gilt, unabhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage. Wenn eine Seele Bahá’u’lláh als die Manifestation Gottes für dieses Zeitalter annimmt und in den göttlichen Bund eintritt, sollte diese Seele nach und nach ihr ganzes Leben in Einklang mit der göttlichen Absicht bringen. Sie wird zum Mitstreiter in der Sache Gottes und erlangt die Gnade, dass es ihr gestattet ist, ihren materiellen Besitz, wie gering dieser auch sei, der Arbeit des Glaubens zu weihen.

Daher ist das Spenden für den Fonds ein geistiges Vorrecht, das diejenigen nicht besitzen, die Bahá’u’lláh nicht angenommen haben, und von dem sich kein Gläubiger ausschließen sollte. Es ist gleichermaßen eine Verantwortung und eine Quelle der Gnade. Dieser Aspekt der Sache Gottes gehört, wie wir glauben, als wesentlicher Bestandteil zu den Grundinformationen beim Lehren und Vertiefen neuer Gläubiger. Die Bedeutung des Spendens bemisst sich danach, wie groß das Opfer für den Spender war, nach dem Geist der Ergebenheit, in dem die Spende geleistet wurde, und nach der Einigkeit der Freunde in diesem Dienst; dies zieht die Bestätigungen Gottes an und erhöht den Rang und die Selbstachtung des Einzelnen und der Gemeinde.“8

Zusammenfassend kann man sagen, Spenden ist:

a. Ein Vorrecht Gottes für das Volk Bahás (nur Bahá’í dürfen spenden)

b. eine heilige Pflicht (im Bezug auf das Recht Gottes)

c. eine geistige Verantwortung gegenüber

1. der Menschheit (die Verkündigung des Glaubens)

2. der Bahá’í–Gemeinde (die Entwicklung des Bahá’í–Lebens)

d. eine Quelle der Opferbereitschaft, der Loslösung für den Einzelnen

1. Spenden zieht göttliche Bestätigung an

2. Spenden steigert die Würde und Selbstachtung des Einzelnen und der

Gemeinde.
Kapitel 2: Die verschiedenen Fonds des Glaubens
Prioritäten der verschiedenen Fonds des Glaubens

„Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist darauf aufmerksam geworden, dass es für die Gläubigen von Nutzen sein könnte, die unterschiedlichen Prioritäten der verschiedenen Fonds des Glaubens abermals zu erläutern, da jedes Missverständnis in diesem Zusammenhang die Gläubigen abhalten könnte, die Arbeit der Sache in wünschenswerter Weise zu unterstützen.

Die Festlegung von Prioritäten hängt von zahlreichen Faktoren ab, die sowohl die Sache als Ganzes wie auch den Einzelnen unter seinen oder ihren Bedingungen betreffen.

Soweit es die Sache angeht, muss alle Arbeit stetig weitergehen. Sämtliche Fonds müssen unterstützt werden, und zwar unmittelbar durch die Gläubigen,

aber auch durch Beiträge der Bahá’í–Institutionen von einem Fonds zum anderen, die allerdings die Spenden der Freunde, die Quelle des Lebensblutes des Glaubens, nicht ersetzen.

Die Beachtung der Bedürfnisse der Fonds auf der Ebene des Einzelnen entspricht dem Grundsatz, nach dem mehrfache Bindungen abgestimmt werden können. Die erste Bindung eines Bahá’í besteht gegenüber der ganzen Menschheit, da der Nutzen des Teils am besten durch das Wohlergehen des Ganzen erreicht wird. Doch diese größte Loyalität zerstört keineswegs die gegenüber den geringeren Bindungen der Liebe zum eigenen Land, zur Heimat und zur eigenen Familie. Sie alle begründen ein Netzwerk untereinander abhängiger und sich gegenseitig befruchtender Bindungen. Genauso ist die Beziehung des einzelnen Gläubigen zum Internationalen, Kontinentalen, Nationalen und Örtlichen Fonds zu sehen.

Der Einzelne wird die Prioritäten der Arbeit der Sache als Ganzes gewiss berücksichtigen, obwohl die Festlegung solcher Rangfolgen im Bereich des Spendens eine persönliche Angelegenheit darstellt.

Die Gelegenheiten und Herausforderungen sind derzeit für die Bahá’í–Gemeinde auf allen Gebieten ihrer Aktivitäten und in jedem Teil unseres Globus groß und wachsend. Sie alle müssen zu einem gewissen Grad erfüllt werden. Doch die herausforderndste und dringlichste ist die Vollendung der Projekte am Berg Karmel — die Terrassen am Schrein des Báb und der Bau dreier neuer Gebäude des administrativen Zentrums der Sache. Dieses große Unternehmen ist ein integraler Bestandteil des Göttlichen Planes für die Entwicklung der Sache. Es ist ein Element der weit reichenden Änderungen, die die Menschheit am Ausgang des zwanzigsten Jahrhunderts erfährt. Zwar klein im Vergleich zu den meisten Projekten von Regierungen und internationalen Einrichtungen, gleichwohl eine Herausforderung für die Bahá’í–Gemeinde — eine Herausforderung, die trotzdem gut innerhalb unserer Möglichkeiten liegt. Und die Zeit für die Vollendung dieser Projekte ist jetzt.“9

Der geliebte Hüter hat erklärt, dass die allgemeinen und nationalen Interessen der Sache Vorrang vor den örtlichen haben. Dementsprechend sind Spenden an örtliche Fonds zweitrangig in Bezug auf nationale Fonds. Jedoch hängt die Stabilität Nationaler Räte von der Stärke der örtlichen Geistigen Räte ab, und im Hinblick auf die Erziehung der Freunde zur Bedeutung des Fonds ist es oft sehr zweckmäßig und effektiv, sich zunächst auf die Entwicklung der örtlichen Fonds und auf das gute Funktionieren der örtlichen Geistigen Räte zu konzentrieren. Wenn die Freunde einmal das Prinzip verstanden haben und von der Erfahrung auf örtlicher Ebene gelernt haben, werden sie umso leichter die Bedeutung des Nationalfonds und die Arbeit des Nationalen Geistigen Rates verstehen.

Internationaler Fonds

Der Internationale Fonds dient dem Weltzentrum zur Finanzierung der Fortschritte des Glaubens in aller Welt. Wie berichtet, befindet sich dieser wichtige Fonds derzeit in einer schwierigen Situation, weil die großherzigen Spenden für den Bau der Gebäude am Bogen und der Terrassen am Berg Karmel zu einem deutlichen Nachlassen des Spendenflusses geführt haben. Gerade den deutschen Freunden muss an dieser Stelle ihre Verantwortung für die Entwicklung der Sache Bahá’u’lláhs in der ganzen Welt deutlich gemacht werden.

Kontinentaler Fonds

Shoghi Effendi gab am 5. April 1954 der Bahá’í–Welt bekannt, dass die Institution der Hände der Sache Gottes durch die Ernennung von Hilfsämtern deutlich gestärkt und ausgebaut werde. Gleichzeitig schuf er einen besonderen Fonds, aus dem künftig die so wichtige Tätigkeit dieses ernannten Pfeilers finanziert werden sollte, und zwar auf jedem Kontinent gesondert. Der Hüter schrieb wörtlich:

„Ich lege dringend die Gründung von fünf kontinentalen Bahá’í–Fonds ans Herz, welche mit ihrer Weiterentwicklung in wachsendem Maße die Erledigung der den Ämtern zugewiesenen Funktionen erleichtern werden ... Ich appelliere an die ... Nationalen Geistigen Räte und an alle einzelnen Bahá’í, durch jährliche Zuweisungen im Rahmen der nationalen Budgets und durch einzelne Beiträge die stetige Vermehrung der Fonds zu gewährleisten.“10

Patenschaftsfonds (Deputization Fund)

„Zum ersten Mal in der Bahá’í–Geschichte wurde im Weltzentrum unter der Verwaltung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit ein internationaler

Patenschafts–Fonds begründet. Daraus wird für bestimmte Pionierprojekte ergänzende Hilfe gewährt, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind. Alle Freunde, besonders diejenigen, welche selbst dem Pionieraufruf nicht nachkommen können, sind eingeladen, diesen Fonds zu unterstützen ...“11

Ein „deputy“ ist unter anderem laut Wörterbuch ein „Stellvertreter“. Also bietet ein „deputy“ seine Dienste an für Dinge, die er/sie selber nicht tun kann. Dadurch ist er/sie an der Erfüllung dieser Pflichten aktiv beteiligt. Für uns Bahá’í gibt es einen „International Deputization Fund“ und die „Nationalen Patenschaften“. Das sind beides Möglichkeiten für den Einzelnen, seiner Verantwortung gegenüber dem Gebot Bahá’u’lláhs, Seine Sache zu lehren, nachzukommen. Man ermöglicht es auf diese Weise anderen, die vielleicht nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, ihre Kapazitäten wie Zeit oder Beweglichkeit einzubringen.

Nationaler Fonds

„Die Einrichtung des Nationalfonds, so unentbehrlich für die kraftvolle Tätigkeit der sich vermehrenden Institutionen des Glaubens, muss großzügig und systematisch aus den Reihen der Gläubigen gespeist werden, wie groß auch das damit verbundene finanzielle Opfer sein möge, denn nur durch solche Opfer

können diese Institutionen ihren größten geistigen Einfluss ausüben und ihren vollen Anteil zur Verbreitung und Festigung des Glaubens beitragen.“12

Auf der nationalen Ebene gibt es den Nationalen Fonds der deutschen Gemeinde. Der Fonds dient ausschließlich der Förderung der Belange der Sache. Im einzelnen wird er zur Förderung der Lehraktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit und Pflege der Außenbeziehungen, Betreuung der Gemeindemitglieder, Erziehung und Ausbildung, des Dienstes an der Sache (Pioniere, Bahá’í–Literatur, etc.), der Instandhaltung der Einrichtungen, wie z. B. Haus der Andacht und Liegenschaften, eingesetzt, um einige wichtige Beispiele zu nennen. Über verschiedene Kanäle, wie z. B. die Bahá’í–Nachrichten, wird regelmäßig über den Nationalen Fonds berichtet.

Die nachfolgend aufgeführten Fonds werden den aktuellen Bedürfnissen ständig angepasst. Auch können neue Fonds dazukommen, beziehungsweise, wenn deren Zweckbestimmung erreicht wurde, aufgelöst werden.

Nationaler Lehrfonds

Er dient der Förderung und Finanzierung sämtlicher nationaler Aktivitäten, in deren Kern die Lehraktivitäten und damit der Beitrag zum Fortschritt im Prozess des Beitritts in Scharen zum Glauben Bahá’u’lláhs stehen.

Nationaler Fonds für die Instandhaltung des Hauses der Andacht

Er stellt die Erhaltung und Instandhaltung des Europäischen Hauses der Andacht sicher sowie gegebenenfalls die Sanierungsmaßnahmen. An der Finanzierung beteiligen sich auch andere europäische Gemeinden.

Nationaler Fonds zur Förderung der Herstellung und Verbreitung

von Bahá’í–Literatur

Hier geht es darum, durch geeignete Literatur Gedankengut, das den Geist der Lehren Bahá’u’lláhs erfasst und auf die Nöte der Zeit anwendet, in die Gesellschaft hineinzutragen. Aber auch der Nachdruck oder die Überarbeitung vergriffener Primärliteratur kann durch Spenden zu diesem Fonds unterstützt werden.

Nationaler Fonds für Patenschaften

In diesen Fonds können Spenden zur Finanzierung nationaler Pionierziele gegeben werden mit dem Ziel, Pioniere und Reiselehrer zu finanzieren, die aus eigenen Mitteln ihren Aufenthalt am Pionierort nicht bestreiten könnten.

Weitere Nationale Fonds

Derzeit gibt es zusätzlich die folgenden zeitabhängigen Fonds:

Nationaler Fonds für das Projekt „Wohnen im Alter“

Nationaler Fonds für die Bahá’í–Nachrichten

Nationaler Fonds für das nationale Büro in Berlin (External Affairs).

Örtlicher Fonds

Der örtliche Fonds steht unter der Verantwortung des örtlichen Geistigen Rates. Die Satzung des Rates verpflichtet ihn, die Spenden nur nach den satzungsgemäßen Bestimmungen zu verwenden. Der Rat kann in seiner Satzung auch bestimmen, welche Sonderfonds er einzurichten gedenkt. Beispiele für örtliche Fonds sind: Fonds für Lehrprojekte, Fonds zur Förderung der Kinderklassen, Fonds für das Bahá’í–Zentrum etc.

Kapitel 3: Der Schatzmeister

Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen

Während die Freunde die heilige Verpflichtung und das Vorrecht besitzen, an den Fonds zu spenden, hat jeder örtliche und Nationale Rat die unausweichliche Pflicht, sich selbst und die Gläubigen zu den geistigen Prinzipien zu erziehen, die mit den Bahá’í–Spenden verknüpft sind. Dafür müssen einfache Methoden zur Förderung des Spendenflusses und effektive Verfahren ersonnen werden, um eine weise Verwendung der Fonds des Glaubens zu gewährleisten. Die folgenden Kommentare und Vorschläge sollen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.

Da die Umstände von Land zu Land verschieden sind, muss jeder Nationale Geistige Rat seine Aktionen zur Erziehung der Gläubigen und zur Entwicklung des Fonds an die Bedingungen seines Jurisdiktionsbereichs anpassen.13

Sein Amt im Geistigen Rat bietet dem Schatzmeister eine besondere Gelegenheit, die Freunde zu vertiefen, zu beraten, zu erinnern und anzuregen, regelmäßig zum Bahá’í–Fonds zu spenden. Der Schatzmeister sollte den Rat, die Gläubigen in der Gemeinde und natürlich sich selbst in allen Aspekten des Fonds erziehen und vertiefen. Wenn die Freunde im wahren Geist spenden, kann der Akt des Gebens das Mittel geistigen Wachstums für sie selbst und für die Gemeinde sein — örtlich und national.

Dieser Prozess der liebevollen Erziehung kann z. B. durch folgende Aktivitäten unterstützt werden:

1. Die Verbreitung von Texten und Zitaten aus den Schriften über das Wesen des Fonds

2. sorgfältig vorbereitete Artikel in örtlichen und regionalen Mitteilungsblättern

3. Ansprachen auf Konferenzen, in Ferienkursen, bei Reflexionstreffen, 19–Tage–Festen

4. Gespräche über den Fonds und seine Auswirkungen bei Bahá’í–Versammlungen und Bahá’í–Treffen.

Beziehung zu den Gemeindemitgliedern

Die Beziehung zwischen dem Rat und den Gläubigen der Gemeinde ist ein wesentliches Element der Bahá’í–Gemeindeordnung. Diese zu gestalten ist die Aufgabe aller Ratsmitglieder, aber: „Der Schatzmeister kann starken Einfluss dabei ausüben, innerhalb der Gemeinde Bande liebevoller Einheit herzustellen.“14 Die Art und Weise, in der sich der Schatzmeister anderen gegenüber verhält, wie er mit ihnen spricht, wie er sie zum Spenden anregt, wie er reagiert, wenn jemand einen sehr geringen Betrag oder einen sehr hohen Betrag spendet — all dies hat großen Einfluss auf die Liebe und Einheit innerhalb der Gemeinde und darauf, wie die Gläubigen sich ihrem Rat gegenüber fühlen.

Weiter ist der Schatzmeister aufgefordert, dem Rat zu helfen, sich seiner Verantwortung bezüglich des Fonds bewusst zu werden. Alle Mitglieder des örtlichen Geistigen Rates sollten sich dessen bewusst sein, dass letztendlich der örtliche Geistige Rat selbst die Verantwortung für die Institution des Bahá’í–Fonds hat. ... Er muss dafür sorgen, dass „... der Schatzmeister die Fonds des Glaubens zur Zufriedenheit des Rates führt und verwendet, wozu eine genaue Buchhaltung und das Quittieren aller Beiträge erforderlich ist.“15 „Wenn auch der Schatzmeister gewöhnlich der verantwortliche Amtsträger einer so heiligen Verpflichtung ist, so heißt das nicht, dass andere Mitglieder dadurch von aller Verantwortung befreit oder ihres Rechtes beraubt wären, in jeder Hinsicht Zugang zu Einzelheiten zu erhalten, die mit dem laufenden Vorgang des Rates zu tun haben.“16

Die Rolle eines Treuhänders

Die Tablets Bahá’u’lláhs machen deutlich, in welcher Art und Weise materieller Reichtum in der Vergangenheit die Religion entehrte, und Er zog es für den Glauben vor, lieber alle materiellen Vorteile zu opfern, als dessen Würde und Reinheit auch nur im geringsten zu beschmutzen. Für alle Zeit liegt darin eine Warnung für alle Bahá’í–Institutionen.

Der Schatzmeister des örtlichen Geistigen Rates nimmt die Aufgabe eines Treuhänders wahr. Die erste Bedingung für alle, die Verantwortung für die Verwaltung der Bahá’í–Fonds tragen, ist Vertrauenswürdigkeit.

„Eine Grundvoraussetzung für alle, die Verantwortung für die Fonds des Glaubens tragen, ist Vertrauenswürdigkeit. Bahá’u’lláh hat betont, dass dies eine der elementarsten, entscheidenden Tugenden des Menschen ist. Wo sie geübt wird, hat dies unmittelbaren und tief greifenden Einfluss auf die Bereitschaft der Gläubigen, für den Fonds zu spenden.“17

„O Menschen! In den Augen Gottes ist heute die Vertrauenswürdigkeit das prächtigste Gewand. Jedwede Gnade und Ehre soll der Seele zuteil werden, die sich mit dieser vornehmsten aller Zierden kleidet.“18

„Der erste, grundsätzliche Zweck, der der Schöpfung zugrunde liegt, war seit jeher und wird auch künftig kein anderer sein als das Sichtbarwerden von Vertrauenswürdigkeit und Frömmigkeit, von Aufrichtigkeit und Wohlwollen unter den Menschen, denn diese Eigenschaften sind die Ursache von Frieden, Sicherheit und Ruhe. Gesegnet ist, wer solche Tugenden besitzt.“19

„... Auch wenn der Schatzmeister eines Geistigen Rates Bahá’í–Gelder vorübergehend auf seinen Namen laufen lässt, muss er die größte Sorgfalt darauf verwenden, dass er seine eigenen Gelder niemals mit denen des Glaubens vermengt oder dass er das Geld des Glaubens den Launen des Zufalls aussetzt, die jeden von uns heimsuchen können.“20

Vertraulichkeit

Auch die Wahrung der Vertraulichkeit ist wesentlich. Auf die gleiche Weise wie die Mitglieder der Geistigen Räte strikte Vertraulichkeit hinsichtlich der bei ihren Treffen beratenen Themen walten lassen müssen, ist der Schatzmeister verpflichtet, die Spendenangelegenheiten mit allerhöchster Vertraulichkeit zu behandeln. Der Schatzmeister kann unter Umständen Einblick nicht nur in die materielle Lebenssituation, sondern auch in die geistige Haltung der Freunde gewinnen.

„Der Schatzmeister ist zu größter Verschwiegenheit hinsichtlich der eingegangenen Spenden verpflichtet und hat gewissenhaft darauf zu achten, dass die Mittel nur auf der Grundlage der gültigen Satzung des Rates verwaltet und ausgegeben werden.“21

Die einzige Ausnahme von der Regel größter Vertraulichkeit ist, wenn jemand eine für einen bestimmten Zweck vorgesehene Summe spendet, zum Beispiel für ein Bahá’í–Zentrum, und er seine Erlaubnis gibt, dies den Freunden bekannt zu geben.

„Unter Berücksichtigung dessen wäre es nützlich, Herrn ... diese Richtlinien zu erklären, und wenn er seinen Wunsch bestätigt, bestehen keine Einwände, eine Gedenktafel mit dem Namen seiner Familie am Gebäude des Bahá’í–Informationszentrums in der Stadt ..., das er Ihnen gestiftet hat, anzubringen. Sie sollten [den Geistigen Rat] wissen lassen, dass er, wenn er die Spende für das Hazíratu’l–Quds beim 19–Tage–Fest bekannt geben wolle, dies nicht ohne die Erlaubnis des Spenders tun dürfe, denn der Spender hat ein Recht darauf, dass seine Spende vertraulich bleibt.“22

Die universelle Beteiligung beim Spenden fördern

Den Schatzmeistern obliegt es, anhaltende Anstrengungen zu unternehmen, um die universelle Beteiligung beim Spenden zu erhöhen. Sie sind aufgerufen, ein tieferes Bewusstsein der geistigen Verpflichtung eines jeden Gläubigen — Erwachsenen, Jugendlichen, Junioren und Kindes — ins Leben zu rufen, regelmäßig zu den Bahá’í–Fonds beizutragen. Wie Shoghi Effendi in den frühen Jahren seines Amtes schrieb, ist es „die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahá’u’lláhs, der den Fortschritt Seiner Sache wünscht, frei und großzügig zur Vermehrung des Fonds beizutragen.“23

„Die begeisterte Energie, mit der sich die Gläubigen in der ganzen Welt unter der hingebungsvollen Führung ihrer Nationalen Geistigen Räte erhoben haben, um sich der Herausforderung des Planes zu stellen, ist ein gutes Vorzeichen für die riesige Ausdehnung, die der Plan verlangt. Wir bitten Sie nun, Ihre Kräfte und Gedanken mit gleicher Begeisterung auf die Erfordernisse der universellen Teilnahme zu lenken ...

In derselben Botschaft erläuterten wir die Bedeutung der universellen Teilnahme: ,... dass ... jeder Gläubige sich mit ganzer Hingabe bemüht, die Sache zu lehren, das Bahá’í–Leben zu führen, für den Fonds zu spenden und vor allem in ausdauerndem Bemühen die Bedeutung der Offenbarung Bahá’u’lláhs allmählich besser zu verstehen. Wie unser geliebter Hüter sagte: ›Eines, und nur eines wird unfehlbar und mit Gewissheit den unzweifelhaften Sieg dieser heiligen Sache sichern, nämlich das Ausmaß, in dem unser persönliches, inneres Leben und unsere privaten Neigungen vielfältig die Herrlichkeit der von Bahá’u’lláh verkündeten ewigen Prinzipien widerspiegeln.‹‘

,Betrachte die Welt als einen menschlichen Körper‘, schrieb Bahá’u’lláh an Königin Viktoria. Sicherlich können wir die Bahá’í–Welt, die Heerscharen Gottes, in gleicher Weise betrachten. Im menschlichen Körper hat jede Zelle, jedes Organ, jeder Nerv seine ganz bestimmte Aufgabe. Wenn sie alle ihre Funktion erfüllen, ist der Körper gesund, kräftig, voll Energie und bereit für alle Anforderungen, die an ihn gestellt werden. Keine Zelle, und sei sie noch so bescheiden, lebt vom Körper getrennt, weder in Bezug auf ihren Dienst für den Körper noch in Bezug auf das, was sie von ihm erhält. Dies gilt für den Körper der Menschheit, in dem Gott ,jedes, auch das geringste Wesen mit Fähigkeiten und Begabungen ausgestattet hat‘, und es gilt vor allem für den Körper der Bahá’í–Weltgemeinde, denn dieser Körper ist bereits ein Organismus, vereint in seinen Bestrebungen, verbunden in seinen Methoden, auf der Suche nach Beistand und Bestätigung aus derselben Quelle und erleuchtet von dem bewussten Erfassen seiner Einheit. Deshalb ist in diesem organischen, göttlich geführten, gesegneten und erleuchteten Körper die Teilnahme jedes einzelnen Gläubigen von äußerster Wichtigkeit; sie ist eine Quelle der Macht und der Lebenskraft, die uns bisher noch unbekannt ist. Denn wie ausgedehnt und tiefgreifend die Teilnahme an der glorreichen Arbeit für die Sache auch schon gewesen ist — wer wollte behaupten, dass jede(r) einzelne Gläubige bereits seine oder ihre vollste Befriedigung im Leben der Sache gefunden habe? Die Bahá’í–Weltgemeinde, die wie ein gesunder neuer Körper heranwächst, entwickelt, indem sie zur Reife drängt, neue Zellen, neue Organe, neue Funktionen und Kräfte, bis schließlich jede Seele, die für die Sache Gottes lebt, von dieser Sache Gesundheit, innere Sicherheit und die überreichen Gnadengaben Bahá’u’lláhs erhält, die durch Seine göttlich niedergelegte Ordnung ausströmen.

Zusätzlich zum Lehren kann jeder Gläubige beten. Jeder Gläubige kann sich bemühen, sein ,persönliches, inneres Leben‘ und seine ,privaten Neigungen vielfältig den Glanz dieser ewigen von Bahá’u’lláh verkündeten Prinzipien widerspiegeln‘ zu lassen. Jeder Gläubige kann für den Fonds spenden. Nicht alle Gläubigen können öffentliche Vorträge halten, nicht alle sind aufgerufen, in administrativen Institutionen zu dienen. Aber alle können beten, ihren eigenen geistigen Kampf austragen und für den Fonds spenden. Wenn jeder Gläubige diese heiligen Pflichten erfüllt, werden wir über den Zuwachs an Kraft erstaunt sein, der sich dem ganzen Körper mitteilt und der seinerseits weiteres Wachstum und die Ausgießung größerer Segensfülle auf uns alle hervorruft.

Das wahre Geheimnis der universellen Teilnahme liegt in dem vom Meister oft geäußerten Wunsch, die Freunde möchten einander lieben, einander ständig ermutigen, zusammen arbeiten, wie eine Seele in einem Körper sein und, indem sie das tun, ein echter, organischer, gesunder Körper werden, der vom Geist erleuchtet und belebt ist. In einem solchen Körper werden alle Teile geistige Gesundheit und Lebenskraft vom Organismus selbst erhalten, und die vollkommensten Blüten und Früchte werden heranreifen.“24

Wer kann für den Fonds spenden?

Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá’í

„Einer der unterscheidenden Wesenszüge der Sache Gottes ist das Prinzip der Nichtannahme finanzieller Spenden von Nicht–Bahá’í für eigene Zwecke: die Speisung der Bahá’í–Fonds ist eine Gnade, die Bahá’u’lláh Seinen erklärten Anhängern vorbehalten hat. Diese Gnade auferlegt den Gläubigen allein die volle Verantwortung für die finanzielle Unterstützung des Glaubens.“25

„Der Hüter sagte hinsichtlich der Frage, ob von Menschen, die kein Wahlrecht besitzen, Spenden angenommen werden dürften, dies sei nicht erlaubt.“26

Damit wird eindeutig klar, dass die Spendengelder nur von Bahá’í angenommen werden dürfen, die im Besitz der administrativen Rechte sind.

„Für diesen Zweck (zur Unterstützung der Tätigkeiten des Geistigen Rates) zu spenden, ist eines der dringendsten Erfordernisse der Sache Gottes, wird als höchst notwendig erachtet und ist von grundlegender Bedeutung. Nach der Huqúq–Zahlung ist es die Pflicht jedes Bahá’í.“27

„Jeder Bahá’í, ob Erwachsener oder Kind, kann für die Fonds der Sache spenden. Zu diesem Thema bedarf es keiner Erläuterung — Bahá’í–Kinder haben immer und überall für die Sache gespendet.“28

Ablehnung und Rückgabe von Spenden

„Obwohl jeder Spender das Recht hat, den beabsichtigten Zweck einer jeden Spende von Geld oder Vermögen zu bestimmen, so ist der Rat nicht verpflichtet, eine solche Spende anzunehmen, wenn ihm dies untunlich oder nicht weise erscheint. Wenn nach einer Beratung mit dem Spender keine Einigung erzielt werden kann, die der Rat für notwendig hält, oder wenn es ihm nicht möglich ist, die angegebene Spende für einen nützlicheren Zweck bestimmen zu lassen, so sollte der Beitrag dem Spender zurückgegeben werden.“29

Keine finanzielle Hilfe von Nicht–Bahá’í

„Er [der Hüter] wünscht, dass ich nochmals betone, dass die Gläubigen unter keinen Umständen irgendeine finanzielle Hilfe von Nicht–Bahá’í annehmen, die im Zusammenhang mit besonderen administrativen Tätigkeiten des Glaubens ... oder anderen örtlichen oder nationalen Bahá’í–Gemeindefonds verwandt werden sollen. Der Grund dafür ist ein zweifacher: Erstens sind die Institutionen, welche die Bahá’í allmählich aufbauen, ihrer Natur nach Gaben Bahá’u’lláhs an die Welt und zweitens würde die Entgegennahme von Geldmitteln von Nicht–Bahá’í für ausdrückliche Bahá’í–Zwecke die Bahá’í früher oder später in unvorhergesehene Verwicklungen und Schwierigkeiten mit anderen verstricken und dadurch der Sache unermesslichen Schaden zufügen.“30

Der Schatzmeister muss klarstellen, dass alle Spenden nur von Bahá’í stammen. Wenn ein Nicht–Bahá’í ihn darum bittet, seine Spende anzunehmen, weil er/sie die Bahá’í–Prinzipien unterstützen möchte, sollte der Schatzmeister ihm/ihr erklären, warum keine Spenden von Nicht–Bahá’í angenommen werden. Er /sie sollte ermutigt werden, die Lehren Bahá’u’lláhs weiter zu studieren und sich von ihrer Wahrheit überzeugen. Das Haus der Gerechtigkeit hat wiederholt betont, dass der Fonds und seine Bedeutung Bestandteil der Lehraktivitäten sein sollte! Wir scheuen uns oft mit neuen Gläubigen oder Bekannten über den Fonds zu sprechen, aber der geistige Aspekt des Fonds zieht in der Tat viele Menschen an und könnte sie dazu führen, Bahá’u’lláh anzuerkennen.

Kapitel 4: Vermögensverwaltung
Die Freunde zum Spenden aufrufen

Es gibt einige geistige Prinzipien, die in Zusammenhang mit dem Spendenaufruf berücksichtigt werden müssen.

1. Die Würde der Sache muss unter allen Umständen gewahrt bleiben. Unsere Lehren erlauben es nicht, die Würde oder ein Prinzip der Sache zu opfern, um ein gewisses Ziel zu erreichen.

2. Das Befolgen der Bahá’í–Gesetze und Prinzipien ist eine persönliche Angelegenheit zwischen jeder Seele und Gott.

3. Das Befolgen eines Gesetzes oder Prinzips hängt nur vom eigenen freien Willen ab, aber auch vom Wissen über das Prinzip und vom Verständnis

über seine geistige Grundlage.

4. Wenn wir uns hinsichtlich des Fonds an die Freunde wenden, müssen wir die genannten drei Prinzipien und „Bescheidenheit in allen Dingen“ berücksichtigen. Die folgende Führung aus den Schriften mag für den Schatzmeister und den Rat hilfreich sein, wenn wir mit den Freunden fondsbezogene Angelegenheiten besprechen möchten:

„Wie es schon in verschiedenen Briefen an Sie zum Ausdruck kam, ist es wichtig, dass die Nationalen Geistigen Räte Mittel und Wege finden, um in den Herzen der Freunde ein Zugehörigkeitsgefühl hervorzurufen. Das kann auch geschehen, indem man ihre Aufmerksamkeit auf die Erfordernisse des Fonds richtet.“31

„Es sollte dem Nationalen Geistigen Rat weder peinlich sein, noch ihn in Verlegenheit stürzen, wenn er sich ständig mit der dringenden Bitte an die Freunde wendet, ihren Glauben und ihre Ergebenheit für die Sache Gottes durch Opfer zu erweisen. Er sollte sie darauf aufmerksam machen, dass sie durch selbstlose Taten geistig wachsen, dass die Angst vor Armut sie nicht vom Opfer für den Fonds abhalten sollte und dass Hilfe und Segen aus der Quelle alles Guten und allen Reichtums unfehlbar und sicher sind.“32

„Ebenso wie die Freunde die heilige Verpflichtung haben, für die Fonds des Glaubens zu spenden, ist jeder örtliche und Nationale Rat unmittelbar und unumgänglich dafür verantwortlich, ihnen (den Freunden) die geistigen Grundsätze nahe zu bringen, die mit den Bahá’í–Spenden zusammenhängen. Ein Versäumnis in der Bildung der Freunde hinsichtlich dieser Seite des Glaubens bedeutet, sie der geistigen Wohltat, die sich aus dem Opfer auf dem Pfade Gottes ergibt, bewusst zu berauben.“33

Konzept der Spendenzusage

Von großer Hilfe im Planungsprozess eines Budgets kann das Konzept der Spendenzusage sein. Eine Spendenzusage bedeutet, dass Freunde dem örtlichen Schatzmeister sagen, wie viel sie vorhaben, regelmäßig monatlich an den örtlichen Fonds zu spenden. Basierend auf diesen Spendenzusagen kann der Schatzmeister in gewissem Ausmaß die Zuwendungen für das nächste Jahr abschätzen. Das Haus der Gerechtigkeit erklärt:

„Feste Spendenzusagen können ein nützlicher Weg sein, um zum Spenden anzuregen und die Freunde auf die finanziellen Erfordernisse der Sache Gottes aufmerksam zu machen. Diese Methode kann sich als besonders brauchbar erweisen, wenn ein Geistiger Rat ein größeres Projekt ... vor sich hat und im voraus abschätzen muss, ob die Mittel für das Projekt verfügbar sein werden. Allerdings würde es den Bahá’í–Prinzipien völlig zuwiderlaufen, wenn beim Aufruf zu derartigen Spendenzusagen oder beim Versuch, die Spenden einzubringen, irgendwelcher Druck ausgeübt würde. Wenn eine Spendenzusage vorliegt, ist es gestattet, den Spender privat an seine Spendenabsicht zu erinnern und ihn höflich zu fragen, ob es ihm möglich wäre, seine Zusage einzulösen; doch muss sich ein Geistiger Rat darüber im klaren sein, dass solche Zusagen keine rechtlichen Verpflichtungen sind und dass ihre Einlösung einzig und allein eine Gewissensangelegenheit ist. Es dürfen keine Listen von Freunden, die eine Zusage abgegeben haben, veröffentlicht werden.“34

Mittel für den Fonds beschaffen durch Lotterie, Bingo–Spiele,

Verlosungen, etc.

„Bei der Durchsicht Ihres Protokolls vom 15. März 1967 beziehen wir uns auf Punkt 25-8, wo Ihr Schatzmeister eine Lotterie als Weg vorschlägt, einen persischen Teppich, der Ihnen von einem Gläubigen übergeben wurde, zu veräußern. Wir glauben nicht, dass dies ein angemessener Weg ist, Gelder für den Fonds zu beschaffen ...“

„Bezüglich der Teilnahme eines örtlichen Geistigen Rates an Bingo–Spielen mit der Absicht, zum Fonds beizutragen, glauben wir nicht, dass es angemessen ist, Gelder für den Glauben durch Glücksspiele oder Verlosungen zu gewinnen.“

„Es wurde festgestellt, dass unter den angewandten Methoden, Gelder für den Fonds zu gewinnen, eine Verlosung war. Wir wurden gebeten, folgendes zu diesem Thema aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen anderen Nationalen Geistigen Rat zu zitieren: ,Im Kitáb–i–Aqdas ist nichts genaues über die Veranstaltung von Verlosungen gesagt, und das Universale Haus der Gerechtigkeit hat in dieser Sache kein Gesetz erlassen. Jedoch erachten wir es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für wünschenswert, dass Bahá’í–Institutionen auf diese Art Gelder für den Fonds gewinnen.‘“

„... das Haus der Gerechtigkeit glaubt, dass es für die Freunde wichtig ist, die Tatsache nie aus den Augen zu verlieren, dass das Spenden an die Fonds des Glaubens eine geistige Verantwortung und ein Vorrecht von tief greifender Bedeutung im geistigen Leben des einzelnen Gläubigen ist, und es muss Vorsicht walten, dass dieser Aspekt des Bahá’í–Lebens nicht dadurch zur Nebensache wird, dass man ihn mit zu vielen ,Tricks‘ verbindet oder mit mangelnder Würde behandelt. Gleichzeitig sollten die Räte die Begeisterung jener Freunde nicht dämpfen, die sich, da sie nur über unzureichende finanzielle Mittel verfügen, phantasievolle Möglichkeiten ausdenken, um Geld für die Arbeit des Glaubens einzunehmen.

Innerhalb dieses Rahmens gibt es einen klaren Unterschied im Bereich der Aktivitäten, die einzelne durchführen können, und solchen, die angemessen und würdig sind, dass ein Geistiger Rat sich daran beteiligt oder sie unterstützt.“

„Es ist sicher nichts dagegen einzuwenden, dass ein Rat einem professionellen Auktionator Sachspenden zum Verkauf überlässt und den Gewinn dem Fonds zuführt. Ob es angemessen ist, eine solche ,reguläre Auktion‘ unter Bahá’í abzuhalten, hängt vom Urteil des Rates ab, ob eine angemessen würdige Atmosphäre erreicht werden kann und auch, ob die Freunde die Auktion als Druck zum Spenden verstehen könnten, was sicherlich nicht wünschenswert wäre. Grundsätzlich möchte das Haus der Gerechtigkeit nicht zu solchen Auktionen zugunsten des Fonds ermutigen.“

„In vielen Teilen der Welt können Spenden von Produkten und handwerklichen Erzeugnissen eine große, kraftvolle Quelle regelmäßiger Spenden sein, zu denen ohne weiteres ermutigt werden kann, wobei geeignete Richtlinien für das Sammeln, den Verkauf und die Verwendung der Gewinne zu treffen sind.“

Sorgfältige Verwaltung der Bahá’í–Gelder

„... Die finanziellen Probleme, vor denen sich die Sache sieht, sind äußerst dringend und wichtig. Sie erfordern eine umsichtige Administration und weise Politik. Wir sollten die Bedürfnisse der Sache studieren, herausfinden, auf welchem Gebiet sich die besten Ergebnisse erzielen lassen und dann die nötigen Finanzmittel entsprechend zuteilen. Eine solche Aufgabe ist gewiss sehr schwierig und verantwortungsvoll.“35

„Der Hüter legt Ihrem Rat eindringlich nahe, die Tempelarbeiten soviel wie vernünftigerweise möglich zu beschleunigen, gleichzeitig aber die Kosten sorgfältig zu überwachen und dem Architekten keine extravaganten Ideen zu gestatten. Nur durch weise Sparsamkeit, das Ausschalten alles Überflüssigen, die Konzentration auf das Wesentliche und sorgfältige Überwachung ist es dem Hüter gelungen, den Schrein und das Internationale Archiv im Weltzentrum zu erbauen und die heiligen Stätten mit Gärten zu umgeben, die in den Augen der Öffentlichkeit üppig erscheinen, in Wirklichkeit aber das Ergebnis strengster wirtschaftlicher Planung sind ...“36

Das Quittieren der Spenden

„Der Nationale Geistige Rat ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sein Schatzmeister erhaltene Spenden richtig quittiert und entsprechende Konten über alle Einnahmen und Ausgaben führt. Wenn auch der Schatzmeister gewöhnlich der verantwortliche Amtsträger einer so heiligen Verpflichtung ist, so heißt das nicht, dass andere Mitglieder dadurch von aller Verantwortung befreit oder ihres Rechtes beraubt wären, in jeder Hinsicht Zugang zu Einzelheiten zu erhalten, die mit dem laufenden Vorgang des Rates zu tun haben.

Das Recht und die Verantwortung, mit denen die einzelnen Mitglieder des Rates ausgestattet sind, heben nicht die Vertraulichkeit der Bahá’í–Spenden auf, da die Information, die der Schatzmeister oder andere Ratsmitglieder erhalten, streng vertraulich behandelt werden muss.“37

Die Zweckbestimmung der Spenden berücksichtigen

Der Einzelne hat das Recht zu bestimmen, für welchen Zweck er zu spenden gedenkt. Diese Maßgabe ist für den Schatzmeister verbindlich. Eine nicht zweckgebundene Spende jedoch ermöglicht dem Schatzmeister größte Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der notwendigen Ausgabe. Grundsätzlich werden die Spenden für die nachfolgenden Zwecke ausgegeben:

1. Zur Entwicklung des Weltzentrums

2. zur Steigerung des Ansehens des Glaubens in der Welt (Häuser der Andacht)

3. zur Fortsetzung der sozialen und ökonomischen Entwicklungsprogramme (ihre praktische Unterstützung und Darstellung in der Öffentlichkeit)

4. zur verstärkten Proklamation des Glaubens Bahá’u’lláhs, zur Förderung des Prozesses, der zum Beitritt in Scharen führen wird.

„Obwohl es im allgemeinen den Freunden erlaubt ist, den Zweck der Spenden zu bestimmen, ist es offensichtlich oft besser, wenn die Freunde es dem Rat überlassen, ihre Spenden ohne Einschränkung zu verwenden. Überdies ist ein Rat keineswegs verpflichtet, eine zweckbestimmte Spende anzunehmen; wenn er sie jedoch annimmt, ist er daran gebunden, die Zweckbestimmung zu respektieren.“38

„Es muss Sorge getragen werden, dass die Zweckbestimmung nicht aufgehoben wird. So hat die Verwendung zweckbestimmter Mittel für die Kostendeckung bestimmter Posten Ihres Budgets insgesamt den Effekt, dass sich der Gesamtbetrag allgemeiner Spenden, die für das Budget verwendet werden müssten, verringert. Im Ergebnis kann diese Praxis darauf hinauslaufen, dass zwischen einer zweckbestimmten Spende und einer solchen, deren Zweck nicht

bestimmt ist, kein Unterschied mehr besteht. Zum Beispiel:

Ein Freund bestimmt eine Spende für den Internationalen Bahá’í–Fonds. Diese für die Spende Ihres Nationalen Fonds an den Internationalen Bahá’í–Fonds zu verwenden, wäre falsch, es sei denn, dass die Kennzeichnung dies bestimmt. Gelder, die nur für den Internationalen Bahá’í–Fonds vorgesehen sind, sollen zusätzlich zu den Spenden Ihres Nationalfonds sofort an das Weltzentrum überwiesen werden.“39

„Wir wurden gebeten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Grundsatz zu lenken, dass zweckgebundene Spenden — wie zum Beispiel solche für den Kauf oder den Erhalt von Eigentum, für spezielle Lehrprojekte usw. — nicht für andere Zwecke verwendet, sondern auf einem Sonderkonto gehalten werden sollen, bis sie für den Zweck ausgegeben werden, für den sie gespendet wurden. Dies hat zu gelten, ob die Gelder vom Weltzentrum kommen, von Einzelpersonen oder aus anderen Quellen. Wurde das Projekt, für welches das Geld gespendet wurde, aufgegeben, so soll die Spende dem Spender zurückgegeben werden, es sei denn, er sei damit einverstanden, dass sie für andere Zwecke verwendet wird. Die Grundsätze, die zweckgebundene Spenden betreffen, strikt zu beachten, ist aus vielerlei Gründen äußerst wichtig — auch, damit das Vertrauen der Freunde in alle den Fonds betreffende Angelegenheiten erhalten bleibt.“40

„Diese Frage der richtigen Buchführung von zweckbestimmten Spenden ist sehr wichtig. Die Kontobücher eines jeden Rates sollten so angelegt sein, dass jederzeit klar unterschieden wird zwischen zweckgebundenen Spenden und Spenden, die zur freien Verfügung des Rates stehen, so dass keine Gefahr besteht, dass der Rat sie versehentlich miteinander vermengt und zweckbestimmte Gelder für einen falschen Zweck ausgibt.“41

„Der geliebte Hüter hat nachdrücklich betont, dass Spenden für den Bahá’í–Fonds, die für bestimmte Zwecke gegeben wurden, nur für diese Zwecke verwandt werden dürfen, es sei denn, der Spender habe einer Änderung zugestimmt. Wenn der Rat die Spende nicht für den besonderen Zweck verwenden kann, darf er die Annahme verweigern. Er kann aber auch mit dem Spender beraten und ihm vorschlagen, die Spende für allgemeine Zwecke freizugeben oder sie einem anderen Zweck zuzuführen. Es sollte aber kein Druck ausgeübt werden, um seine Zustimmung zu erzwingen. Sobald andererseits dem Rat Geld gespendet wurde, gehört es dem Rat, obwohl es für einen besonderen Zweck bestimmt ist. Der Spender hat kein Recht, den Zweck einseitig zu ändern. Der Rat kann jedoch nach seinem Ermessen mit einem solchen Ersuchen einverstanden sein.“42

Verkauf von Bahá’í–Liegenschaften

„Was die Erlöse beim Verkauf von Bahá’í–Besitz angeht: Wenn sie über den allgemeinen Fonds des Glaubens erworben wurden und eine Zweckbestimmung der Gelder nicht berührt ist, so ist der einzige anzuwendende Grundsatz der eingangs genannte, nämlich, dass keine nationale Gemeinde ohne Hazíratu’l–Quds, Stiftung oder Tempelgelände sein sollte, was vielleicht der Fall ist. Wenn das Vermögen gespendet oder mit Geldern gekauft wurde, die für diesen besonderen Zweck vorgesehen waren, so wird der Erlös aus dem Verkauf des Vermögens für die Zweckbestimmung einbehalten, es sei denn, dass der Spender ausdrücklich etwas anderes vorgesehen hat. Lebt der Spender noch, so kann er selbstverständlich die Zweckbestimmung aufheben. Wenn der Spender nicht mehr lebt, oder es ablehnt, die Zweckbestimmung aufzuheben, so sollte der Erlös dem gleichen Zweck dienen. Ist der Zweck schon erfüllt (d. h. ein entsprechendes Vermögen wurde schon erworben), so sollte der Mehrertrag so weit wie möglich in einer Weise verwendet werden, die der ursprünglichen Absicht des Spenders entspricht, das heißt das Vermögen zu unterhalten oder zu vermehren. Im Zweifelsfall sollte die Angelegenheit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit vorgelegt werden.“43

Anlage von Bahá’í–Geldern

„Der Rat ist der Treuhänder des unter seiner Obhut stehenden Fonds, und seine Hauptsorge beim Anlegen solcher Gelder sollte das Bemühen sein, ihren realen Wert zu erhalten.

Gleichfalls wünschenswert ist es, durch solche Anlagen ein gutes Einkommen zu erzielen, jedoch ist dies von sekundärer Bedeutung und sollte nicht in Betracht gezogen werden, wenn dies den Wert des Kapitals gefährden würde. Dies trifft besonders bei den zweckgebundenen Spenden zu, wo der Rat gegenüber dem Spender verpflichtet ist, den Wert der Spende bis zu dem Zeitpunkt zu erhalten, da sie für den bestimmten Zweck verwendet werden kann. Falls der Wert der Währung sinkt, ist eine Methode, den Realwert der zweckgebundenen Mittel zu erhalten, alle erzielten Erträge dem Gesamtkapital wieder zuzuführen, selbst wenn der Spender die mit seiner Spende erzielten Erträge nicht besonders zweckbestimmt hat.“44

Grundsätzliche Elemente der Arbeit des Schatzmeisters

„Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat kein einheitliches Verfahren für Bahá’í–Schatzmeister festgelegt, weil die Methoden der Buchführung und die Gesetze, die solche Angelegenheiten regeln, von Land zu Land und von Situation zu Situation erheblich voneinander abweichen. Es empfiehlt sich, dass der Schatzmeister des Nationalen Rates bei solchen technischen Fragen den Rat eines professionellen Buchhalters sucht. Der Nationale Geistige Rat sollte natürlich sicherstellen, dass seine Rechnungsbücher jährlich geprüft werden, wofür man ohne Bedenken die Dienste einer Nicht–Bahá’í–Firma in Anspruch nehmen kann.

Ganz allgemein gesprochen meint jedoch das Universale Haus der Gerechtigkeit, dass es bestimmte Dinge gibt, denen ein nationaler Schatzmeister besondere Aufmerksamkeit schenken sollte:

1. Es gibt die Beziehung zwischen dem Nationalen Rat, den einzelnen Gläubigen und den örtlichen Gemeinden. Der nationale Schatzmeister kann durch jegliche Korrespondenz mit Spendern, die für den Nationalfonds spenden, und mit Ausschüssen, die den Fonds für ihre Arbeit in Anspruch nehmen, mächtigen Einfluss nehmen, dass die Bande liebevoller Einigkeit innerhalb der Gemeinde geknüpft werden.

2. Der Schatzmeister muss selbstverständlich dem Nationalen Geistigen Rat regelmäßige und genaue Finanzberichte vorlegen, so dass dieser seine Arbeit im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel richtig planen kann.

3. Der Schatzmeister ist dafür verantwortlich, dass der jährliche Finanzbericht für den Nationalen Geistigen Rat rechtzeitig vorbereitet wird, damit er erörtert werden kann, bevor er der Nationaltagung vorgelegt wird. Er muss auch den Jahresetat planen, damit der Nationale Rat ihn prüfen und billigen kann.

4. Der Schatzmeister soll die Verwendung des Fonds sorgfältig überwachen, so dass er den Rat rechtzeitig warnen kann, wenn die Gefahr besteht, dass zu viel ausgegeben wird.

5. Für die Buchführung muss ein System gewählt werden, das sicherstellt, dass zweckgebundene Gelder von solchen, die zur freien Verfügung des Rates stehen, absolut getrennt geführt werden; es sollte Vorkehrungen geben, die das versehentliche Ausgeben zweckbestimmter Mittel für andere Zwecke verhindern.

6. Zusätzlich zur Führung genauer Konten über Einnahmen und Ausgaben soll der Schatzmeister im Auge behalten, dass der Vermögensstand des Rates abgesichert ist und dass sowohl der Vermögensstand als auch die Verbindlichkeiten sorgfältig aufgezeichnet werden.

7. Der Schatzmeister soll dem Rat empfehlen, regelmäßig eine ausreichende Summe beiseite zu legen, um die Reparatur und Instandhaltung von Besitztümern, die der Sache gehören, sicherzustellen, so dass diese in gutem Zustand erhalten werden können und die normale Arbeit für die Sache durch die plötzliche Anforderung großer Summen für Reparaturen nicht behindert wird. Gewöhnlich wird die Aufgabe der Instandhaltung von Eigentum einem besonderen Ausschuss oder mehreren Ausschüssen übertragen, die vom Rat konsultiert werden sollten und die vorschlagen können, dass jährlich ein angemessener Betrag dafür beiseitegelegt wird.

8. Wenn es auch im Ermessen des Nationalen Geistigen Rates liegt, nur eine Unterschrift auf Schecks zu fordern, die auf den Nationalfonds ausgestellt sind, so hat doch die Erfahrung gezeigt, dass es in der Praxis besser ist, wenigstens zwei Unterschriften zu fordern. Dies ist ein Schutz nicht nur für den Fonds selbst, sondern auch für den Schatzmeister. Die Fonds des Glaubens sind ein heiliges Pfand, und die Räte sollten äußerst gewissenhaft in ihrer Verwaltung und Abrechnung sein.“45

„Als Antwort auf Ihren Brief vom 7. Februar 1982 hat uns das Universale Haus der Gerechtigkeit angewiesen Ihnen mitzuteilen, dass es keine Einwände dagegen gibt, wenn ein Nationaler Geistiger Rat Bahá’í oder Nicht–Bahá’í für die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Rechnungsbücher beruft. Die Tätigkeit eines professionellen Prüfers ist von Natur aus eine vertrauliche, und die Tatsache, dass der Prüfer die Aufstellungen der Spenden ansehen muss, verletzt nicht den Grundsatz der Vertraulichkeit.“46

Berichterstattung an den örtlichen Geistigen Rat

Ausnahmslos bei jeder Ratssitzung sollte der Schatzmeister einen kurzen Bericht über den Stand des Fonds geben. Dieser Bericht sollte die Spenden an die verschiedenen Fonds seit dem letzten Bericht und seit Beginn des Finanzjahres, die Hauptausgaben und den Betrag enthalten, der dem Rat für seinen örtlichen Fonds bleibt. Über zweckbestimmte Spenden an den Nationalen Fonds, den Internationalen Fonds, Patenschaftsfonds oder sonstige Fonds kann berichtet werden, da aber diese Mittel nicht direkt dem Rat zur Verfügung, stehen, sollen sie bei der Berichterstattung extra ausgewiesen werden. Die Berichte sollten Informationen über die künftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Berichte sollten klar, genau, regelmäßig und für jeden verständlich sein.

Es liegt in der Verantwortung des Schatzmeisters, auf eine solche Art und Weise zu berichten, dass jedes Mitglied des Rates die Situation des Fonds wirklich versteht. Gleichzeitig müssen die Schatzmeister „wirksame Verfahren entwickeln, um eine kluge Ausgabe der Fonds sicherzustellen“.

Berichterstattung an den Nationalen Geistigen Rat

Es sollte regelmäßig eine Kopie des Finanzberichts des Schatzmeisters an den Nationalen Rat geschickt werden, nachdem der örtliche Rat diesen genehmigt hat. Der Grund hierfür ist, dass der Nationale Rat stets über die finanzielle Situation der Gemeinden informiert sein sollte, damit er seine eigenen Aktivitäten planen kann und somit in der Lage ist, bei Bedarf zu helfen. Der Bericht sollte zusammen mit dem Protokoll des örtlichen Rates an das Sekretariat des Nationalen Rates geschickt werden.

Am Ende des Geschäftsjahres muss der Schatzmeister einen Jahresfinanzbericht vorbereiten und dem Rat vorlegen.

Berichte an die Gemeinde

„Allen Gläubigen klare Informationen über die Verwendung der Fonds und die finanziellen Erfordernisse zu geben“, ist notwendig. „Es kann für die ... örtlichen Geistigen Räte nützlich und hilfreich sein, Pläne für die finanzielle Unabhängigkeit zu machen, Ziele für die Höhe der Spenden zu setzen und Informationen über den Fortschritt bei dem Erreichen dieser Ziele zu geben.“

Die Bereitschaft der Freunde, den Fonds zu unterstützen, ist größer, wenn Transparenz über dessen Verwendung besteht.

Ausnahmslos bei jedem 19–Tage–Fest sollte dem Schatzmeister genügend Zeit zugestanden werden, um einen Bericht über den Stand des örtlichen Fonds, die Spenden der Gemeinde an die verschiedenen Fonds, Nachrichten zum Fortschritt hinsichtlich des finanziellen Ziels der örtlichen und nationalen Gemeinde und andere Aspekte bekannt zu geben, die er für wichtig hält. Selbstverständlich muss streng die Vertraulichkeit gewahrt werden. Der prozentuale Anteil der Gemeindemitglieder, die spenden, sowie sonstige statistische Informationen können jedoch mitgeteilt werden. Die Verwendung von Grafiken, Zitaten aus den Schriften oder Geschichten im Zusammenhang mit dem Spenden kann helfen, den Bericht anschaulich zu gestalten.

Regelmäßige Information schafft eine Basis des Vertrauens und der Transparenz für die Freunde in einer Gemeinde. Der Hüter hat dies in seinen Briefen sehr klar gemacht:

„Lasst uns immer eingedenk sein, dass der Grundton der Sache Gottes nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Gemeinschaft ist, nicht willkürliche Macht, sondern der Geist freier und liebevoller Beratung ... Es ist nicht ihre [der Mitglieder Geistiger Räte] Aufgabe zu diktieren, sondern zu beraten, und nicht nur untereinander zu beraten, sondern so viel wie möglich auch mit den Freunden, die sie vertreten ... Es ist ihre Pflicht, während sie das heilige und ausschließliche Recht der letzten Entscheidung in Händen halten, zur Diskussion aufzufordern, Informationen herauszugeben, Missstände auszuräumen, Ratschläge sogar vom bescheidensten und unbedeutendsten Mitglied der

Bahá’í–Familie willkommen zu heißen, ihre Beweggründe aufzuzeigen, ihre Pläne darzulegen.“47

Kommunikation mit Nicht–Bahá’í und der Ruf des Glaubens

„Die Finanzabteilung hat nicht nur eine rein technische Funktion. Sie ist eines der Aushängeschilder des ... Geistigen Rates und muss stets darauf achten, welchen Eindruck sie macht. Daher spielen die Tätigkeiten der Finanzabteilung und ihre Korrespondenz eine lebenswichtige Rolle bei der Bildung des Ansehens der Sache und bei der Formung der Einheit in der Gemeinde ... Das schnelle und genaue Begleichen von Rechnungen ist ein wichtiger Faktor, um die öffentliche Achtung für die Bahá’í aufrecht zu erhalten. Das erfolgt auf zweifache Weise. Das sorgfältige Prüfen der Rechnung und der Hinweis auf Irrtümer zeigt, dass die Bahá’í kompetent und nicht leicht zu betrügen sind. Die pünktliche Begleichung von Schulden weist die Bahá’í als gute und verlässliche Kunden aus ... Die Art und Weise der Kommunikation mit solchen Institutionen (Banken und anderen Finanzinstituten) kann viel dazu beitragen, das Ansehen des ... Geistigen Rates als einer Körperschaft aufrecht zu erhalten, die ehrenhaft und äußerst genau in ihren Finanzgeschäften ist, weiß, was sie tut, und nicht betrogen werden kann.“48

Fondsmissbrauch

Leider kann es trotz größter Vorsicht vorkommen, dass der Schatzmeister oder der Geistige Rat mit Fondsmissbrauch konfrontiert wird. Das Haus der Gerechtigkeit gibt uns in diesen Fällen die folgende Richtschnur: „... Was die in Ihrem Brief genannten unmittelbaren Probleme angeht: Sie sollten jeden Fall einzeln behandeln, es so einrichten, dass Vertreter des Nationalen Rates [auf örtlicher Ebene: Vertreter des örtlichen Rates] sich mit der Person treffen, ihr liebevoll die Maßstäbe der Heiligkeit von Bahá’í–Fonds, die Wichtigkeit von Integrität und Ehrlichkeit im Umgang mit anvertrautem Geld und der Prüfung, die im Begehren des Menschen nach materiellen Dingen liegt, erklären. Bei einem solchen Treffen sollten mit der betreffenden Person auch Vereinbarungen getroffen werden, ihre Schulden in zumutbaren Raten zurückzuzahlen. Ihr Rat hat mit der Aussage Recht, dass, wenn erst ein Trend entsteht, Bahá’í–Fonds zu missbrauchen, und diesem Trend nicht Einhalt geboten wird, sich die Praxis ausbreiten und dem Glauben wie auch den betreffenden Personen Schaden zufügen könnte. Gleichwohl sind Weisheit und Verständnis wichtig, damit die besten Ergebnisse erzielt werden können. Es ist daher wichtig, dass Ihr Rat in Zukunft den Personen, denen Gelder der Sache anvertraut werden, erklärt, dass der Rat sie, in Anbetracht der Verpflichtung des Rates zum Schutz der Bahá’í–Fonds, für alle Gelder, die sie entgegennehmen, verantwortlich machen wird. Deshalb müssen sie dem Nationalen Geistigen Rat ordnungsgemäß Rechenschaft ablegen, sollen treue Sachwalter von Gottes Pfand sein und können versichert sein, dass eine solche Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit von Gott reich belohnt werden wird.“49

„Die bedrückenden Probleme des Missbrauchs von Geldern, die Sie in Ihrem Brief beschreiben, können auf lange Sicht nur durch einen Prozess liebevoller Erziehung der Freunde gelöst werden. Durch das Verteilen einschlägiger Texte aus den Schriften des Glaubens, durch sorgfältig vorbereitete, auf den heiligen Texten basierende Artikel zu diesem Thema, die in Ihrem Nachrichtenblatt veröffentlicht werden, durch Gespräche auf Konferenzen, Sommerschulen und anderen Bahá’í–Versammlungen sowie das Erörtern dieser grundlegenden Punkte mit den Freunden bei solchen Versammlungen wird es Ihnen möglich sein, allmählich Ihr Ziel zu erreichen.“50

Der Nationale Geistige Rat bietet allen Schatzmeistern und Freunden an, sich in solchen Fällen an den nationalen Schatzmeister und die Finanzabteilung zur Beratung über das Problem zu wenden. Da der nationale Schatzmeister sich in einer ähnlichen Situation wie alle Schatzmeister befindet, kann durch gemeinsame Beratung eine Lösung gefunden werden.

Hilfe für den Schatzmeister durch Ernennung eines Ausschusses

„Angesichts der großen Verantwortung, die den Mitgliedern eines Nationalen Rates von denen auferlegt wurde, die ihn gewählt haben, haben wir die Nationalen Räte gedrängt, bei der Verwaltung des Nationalfonds die größte Sorgfalt walten zu lassen, insbesondere, da Spenden für die Freunde größtenteils Opfer bedeuten. Es liegt natürlich bei Ihnen, wie Sie die mannigfaltigen Aufgaben des täglichen Geschäftsbetriebes Ihres Nationalen Rates delegieren. Wir bitten Sie aber dringend, noch einmal ernsthaft die Beschlüsse zu bedenken, auf die wir uns bezogen haben, und dafür zu sorgen, dass für Kontoabhebungen von Spenden zwei Unterschriften notwendig sind, wovon eine die eines Amtsträgers Ihres Nationalen Geistigen Rates sein soll.“51

„Für die örtlichen Fonds regen wir an, dass jeder örtliche Geistige Rat mit einer großen Gemeinde einen kleinen Ausschuss ernennt, der den Schatzmeister bei der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten unterstützt, und zwar so lange, bis die Freunde es sich zur Gewohnheit gemacht haben, regelmäßig und freigebig für die Sache zu spenden. Vor der Einsetzung solcher Ausschüsse kann mit dem für den jeweiligen Bereich zuständigen Hilfsamtsmitglied oder mit seinem Assistenten beraten werden. Bei der Ernennung der Ausschussmitglieder muss mit großer Sorgfalt vorgegangen werden; es müssen vertrauenswürdige und gewissenhafte Freunde sein, die sich voll bewusst sind, wie wichtig es ist, die Vertraulichkeit von Spenden für den Fonds zu wahren.

Diese Schatzmeisterausschüsse könnten mehrere Funktionen erfüllen:

* Sie leisten dem Schatzmeister bei Bedarf Hilfestellung. Zum Beispiel können Mitglieder des Ausschusses dabei helfen, Quittungen auszustellen oder Konten zu führen.

* Sie sorgen für begeisternde Kurzansprachen und Beratungen auf Neunzehntagefesten oder eigens einberufenen Zusammenkünften, um die Freunde in der geistigen und praktischen Bedeutung der Spenden für die Fonds zu erziehen.

* Sie nehmen im Namen des örtlichen Schatzmeisters Geldspenden entgegen und leiten sie diesem zu.

* Sie nehmen Naturalien und Handarbeiten als Spenden entgegen. Der Ausschuss kann auch den Verkauf dieser Gaben in die Wege leiten und den Erlös dem örtlichen Schatzmeister übergeben.

* Sie nehmen von den Freunden schriftliche Zusagen entgegen, dass sie hoffen oder beabsichtigen, dem örtlichen oder Nationalen Fonds eine Geld- oder Sachspende zukommen zu lassen. Auch leisten sie Hilfestellung beim Einziehen dieser Spenden.

Was nun den Nationalfonds betrifft: In Gegenden, wo aufgrund eines unzureichenden Banksystems, eines unzuverlässigen Postzustelldienstes und ganz allgemein schlechter Verkehrs- und Kommunikationsbedingungen Probleme auftreten, ist es sehr empfehlenswert, dass der Nationale Geistige Rat einen nationalen Ausschuss ernennt, der dem nationalen Schatzmeister in ähnlicher Weise zur Seite steht wie es oben für die örtlichen Geistigen Räte erläutert wurde. Darüber hinaus kann es sogar notwendig werden, aus Mitteln des Nationalfonds eine oder — je nach Größe des Landes — mehrere vertrauenswürdige Personen zu finanzieren, die in ländliche Gebiete reisen, dort mit den örtlichen Schatzmeisterausschüssen zusammentreffen, ihnen bei der Ausübung ihrer Funktionen helfen, die Erfordernisse des nationalen Fonds erläutern, die Spenden für den nationalen Fonds einsammeln und diese an den nationalen Schatzmeister weiterleiten.“52

Kapitel 5:

Hinweise zur Amtsführung in der deutschen Bahá’í–Gemeinde

Auszüge aus dem Handbuch für Geistige Räte

Die Verantwortung für den örtlichen Bahá’í–Fonds obliegt dem Geistigen Rat.

Der Schatzmeister führt die Beschlüsse des Rates aus und befolgt dabei auch die vom Rat gegebenen Richtlinien.

Die finanziellen Unterlagen und Dokumente sind Eigentum des Geistigen Rates, und er kann jederzeit Einblick in diese Unterlagen nehmen. Die Einsicht in die Unterlagen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Rates.

Im Allgemeinen wird die Information über die Höhe von Spenden der einzelnen Bahá’í–Freunde vom Schatzmeister geheim gehalten, und nur in seltenen Ausnahmefällen wird ein Geistiger Rat diese Information benötigen. Die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen des Geistigen Rates muss gewährleistet sein.

Im Einzelnen ergeben sich für den Schatzmeister folgende Aufgaben:

1. Empfang und Quittieren von Spenden und anderen Einkünften für den Geistigen Rat. Wenn die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist, stellt er, unabhängig von den bereits gegebenen Quittungen für die einzelnen Spenden, jedem Gläubigen, der es wünscht, eine Jahresspendenbescheinigung aus und fügt eine Kopie der Anerkennung des Geistigen Rates als Gemeinnützige Körperschaft bei, damit der Bahá’í–Freund dies beim Finanzamt vorlegen und so eine Steuervergünstigung erlangen kann.

2. Buchführung (Einnahmen- und Ausgabenrechnung), Registratur und Aufbewahrung aller Belege, Dokumente und die Finanzen des Rates betreffenden Korrespondenz unter Wahrung der Vertraulichkeit.

3. Führung der Bankkonten (Girokonto, Sparkonto, etc.) für den Geistigen Rat.

4. Er berichtet über die finanzielle Situation des Geistigen Rates zu jeder Ratssitzung, bei Neunzehntagefesten sowie zu anderen Anlässen auf Wunsch des Geistigen Rates.

Der Finanzbericht sollte Informationen über „Anfangsbestand“, „Spenden- und andere Einkünfte“, „Ausgaben“, „Endbestand“, „noch ausstehende Rechnungen“ aufweisen, die örtliche Spendenbeteiligung der Gemeindemitglieder und Informationen über die Erfüllung des Spendenziels der Gemeinde enthalten. Diese Informationen werden im Protokoll der jeweiligen Ratssitzung aufgenommen.

5. Erstellen eines Jahres–Finanzberichtes zur Genehmigung des Geistigen Rates, Vorlage bei der Jahresversammlung der Gemeinde und Weiterleitung an die Finanzabteilung des Nationalen Geistigen Rates.

6. Vorbereiten der Bücher und Belege für die jährlich durchzuführende Buchprüfung, die entweder von zwei Mitgliedern des Geistigen Rates oder anderen vom Geistigen Rat bestimmten Personen vorgenommen werden soll. Durch die Buchprüfung wird die Vollständigkeit der Buchführung geprüft und die Richtigkeit der Bücher bescheinigt.

7. Erstellen und laufende Berichtigung einer Liste aller Vermögensteile des Geistigen Rates. (Siehe hierzu Kapitel Vermögensverwaltung)

Weitere Auskunft über die Aufgaben des Schatzmeisters erteilt die Finanzabteilung des Nationalen Geistigen Rates. (Siehe auch Kapitel 3.8, 3.9 sowie Kapitel 7.4 im Anhang des Handbuchs für Geistige Räte und die Textzusammenstellung Zum Geben)

Vermögensverwaltung

Neben den Bargeld- und Spargeldbeständen kann ein Geistiger Rat auch andere Vermögenswerte besitzen, wie z. B. ein eigenes Bahá’í–Zentrum, Ausstellungsmaterial, Informationsstände, Projektoren und Filme, eine Bücherei, Ausstattung für den Sekretär und Schatzmeister (Schreibmaschine, Aktenregal, Rechenmaschine), sowie Wertgegenstände, die als Sachspenden eingegangen sind.

Die Registrierung dieser Vermögenswerte obliegt dem Schatzmeister des Geistigen Rates, die Verwaltung derselben kann der Geistige Rat jedoch auch anderen Freunden oder einem Ausschuss übergeben.

Bei Auflösung des Rates geht sein Vermögen an den Nationalen Geistigen Rat über.

„… da die Größe der Bahá’í–Gemeinde zunimmt und ihre Angelegenheiten eine größere Komplexität erlangen, wird deutlich, dass eine Anzahl Nationaler Geistiger Räte Rat und Unterstützung auf dem sehr wichtigen Gebiet der Verwaltung von Besitztümern des Glaubens benötigt, die ihrer Obhut anvertraut sind. Daher hat uns das Universale Haus der Gerechtigkeit beauftragt, Ihnen folgende Richtlinien zu übermitteln, die von einem Ad–hoc–Komitee am Weltzentrum erarbeitet wurden. Die genannten Richtlinien sind, insgesamt oder teilweise, auch auf den Schatzmeister eines örtlichen Rates oder eines Ausschusses anwendbar.

1. Methoden der Buchhaltung und Rechnungsführung: Diese unterscheiden sich von Land zu Land aufgrund der Unterschiede in Anwendung und Gesetz. Sie müssen auch der Größe und Komplexität der Fonds angepasst werden, die von einem Nationalen Geistigen Rat verwaltet werden. Daher wird jeder Nationale Rat dringend gebeten, möglichst einen kompetenten, qualifizierten Buchhalter einzusetzen, der ihn beraten kann, ein gutes System einzuführen, und, falls nötig, den Schatzmeister des Nationalen Geistigen Rates und seine(n) Assistenten darin auszubilden.

2. Die Wichtigkeit regelmäßiger Rechnungsprüfung: Wie ehrlich und gewissenhaft ein Schatzmeister und seine Mitarbeiter auch sein mögen, irren ist menschlich, und Fehler in der Buchführung können sehr ernste Auswirkungen haben, wenn sie nicht schnell erkannt werden. Daher ist es für jeden Nationalen Geistigen Rat von grundlegender Bedeutung, seine Buchführung mindestens einmal jährlich von einem kompetenten, professionellen Rechnungsprüfer prüfen zu lassen, auch wenn dies das Gesetz, unter dem er eingetragen ist, nicht erfordert.

3. Die Wichtigkeit regelmäßiger Berichte: Der Nationale Rat als Körperschaft hat eine unausweichliche Verantwortung zur Sorge für die Fonds, die ihm anvertraut sind, und er muss sicherstellen, dass er regelmäßige Berichte des Schatzmeisters erhält. Solche Berichte sollten die Einnahmen und Ausgaben der Fonds für den betreffenden Zeitraum hinreichend detailliert aufzeigen, so dass die Vorgänge für den Nationalen Rat klar erkennbar sind. Sie sollten auch die Eröffnungs- und Schlussbilanz jedes Fonds enthalten sowie die Guthaben und Verbindlichkeiten, die jeden Kontenstand ausmachen. Es sollten auch Erläuterungen enthalten sein, die die Aufmerksamkeit des Rates auf alle ungewöhnlichen oder unerwarteten Punkte lenken, sowie auf Trends, die aus den aktuellen Zahlen hervorgehen. Dies wird den Nationalen Rat in die Lage versetzen, Stand und Fortschritt der Fonds zu überwachen und allen Gläubigen klare Informationen über die Verwendung der Geldmittel und die finanziellen Erfordernisse der Gemeinde zu geben. Solche Mitteilungen werden erheblich dazu beitragen, das Vertrauen der Gläubigen in den Nationalen Rat zu erhöhen, und sie ermutigen, die Fonds des Glaubens zu unterstützen, dessen Fortschritt sie so eifrig ersehnen.

4. Umgang mit Einnahmen: Der überwiegende Teil der Einnahmen aller nationalen Bahá’í–Fonds setzt sich aus Spenden zusammen. Alle Spenden, einschließlich Sachspenden, sollten genauestens quittiert und gutgeschrieben werden. Empfangsbestätigungen sollten mit laufenden Nummern versehen sein, so dass jede Quittung leicht der Spende zugeordnet werden kann, die sie bestätigt. Zweckgebundene Gelder sollten getrennt gebucht und aufgeführt werden, und sie sollten nur für den bestimmten Zweck Verwendung finden.

5. Die richtige Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden: Grundstücke und Gebäude erfordern viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Auch wenn es sich bei dem Besitztum um ein unbebautes Grundstück handelt, besteht immer die Gefahr des Übergriffs durch Nachbarn oder der Benutzung durch Unbefugte. Der Nationale Geistige Rat könnte in lange und teure rechtliche Verfahren verwickelt werden, wenn er nicht sicherstellt, dass die Verantwortung für Aufsicht und Schutz solcher Grundstücke bestimmten kompetenten Personen oder Ausschüssen übertragen wird, die beauftragt sind, dem Nationalen Rat wenigstens einmal im Jahr regelmäßige Berichte vorzulegen, die einen

Überblick über den Zustand des Besitztums geben, nach Möglichkeit ergänzt durch aktuelle Fotos des Grundstücks und der Gebäude.

6. Schutz anderer Vermögenswerte: Wie bei Grundstücken und Gebäuden sollte die Verantwortung für die sichere Verwahrung und Erhaltung aller anderen Vermögenswerte des Nationalen Geistigen Rates eindeutig bestimmten Bahá’í oder Ausschüssen übertragen werden; diese sollten beauftragt sein, dem Nationalen Rat regelmäßige Berichte über den Zustand der Besitztümer vorzulegen. Der Nationale Rat muss selbst sicherstellen, dass geeignete Vorkehrungen für die Werterhaltung der finanziellen Reserven durch weise und sorgfältige Investitionen getroffen werden.

7. Budget–Planung: Um seine Arbeit richtig planen zu können, um eine Inanspruchnahme über seine finanziellen Möglichkeiten hinaus zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Geldmittel der Gemeinde bestmöglich eingesetzt werden, muss ein Nationaler Geistiger Rat einen Haushaltsplan aufstellen. Sofern er finanzielle Unterstützung aus anderen Quellen, wie dem Internationalen Bahá’í–Fonds, benötigt, sollte er sein Budget frühzeitig den Beratern vorlegen, um ihre Anmerkungen und Empfehlungen zu erhalten, bevor er es im Heiligen Land unterbreitet. Das Budget sollte nicht nur die geschätzten Ausgaben für das Jahr enthalten, aufgegliedert nach verschiedenen Punkten, sondern auch eine Schätzung der erwarteten Spenden und anderer Einnahmen, sowie Informationen über die derzeitigen bzw. zu erwartenden Kontenstände der Fonds zu Beginn und am Ende des Zeitraums. Nach Möglichkeit sollte eine Zwei- bis Dreijahresvoraussage der Haupteinnahmen- und ausgabenkategorien ausgearbeitet werden, um die Entscheidung und Kontrolle von Langzeitprojekten zu unterstützen und den alljährlichen Übergang für den Nationalen Rat zu erleichtern.

8. Kontrolle und Buchung von Ausgaben: Dies ist ein Bereich, in dem Sicherungsmaßnahmen vereinbart und eindeutige Verfahren beachtet werden müssen. Der Nationale Geistige Rat selbst hat die letztendliche Verantwortung für die weise und wirtschaftliche Verwendung der Geldmittel des Glaubens, aber er kann als Körperschaft nicht jede einzelne Zahlung bestätigen. Er muss Befugnisse für Ausgaben auf seine Ausschüsse und andere Einrichtungen übertragen, die für die Ausführung der Arbeit der Sache verantwortlich sind. Zugleich muss der Nationale Rat die Gesamtkontrolle wahren. Das Jahresbudget stellt ein wesentliches Instrument dar, dies zu erreichen, wenn es mit einem klaren Berichtssystem gekoppelt ist. Durch ein solches System kann die Finanzabteilung übersehen, wie die Ausschüsse und andere Einrichtungen die Geldmittel verwenden, sie kann diese Ausgaben mit den Spendeneinnahmen vergleichen und dem Nationalen Rat regelmäßige Berichte vorlegen. Sie muss am Jahresende auch die Ausgaben in einer klaren Aufgliederung von Konten zusammenstellen. Die mit der Verwaltung der Geldmittel beauftragte Person sollte gut ausgebildet werden und Richtlinien erhalten, bevor ihr die Fonds anvertraut werden.

9. Aufbewahrung von Unterlagen: Es muss klar sein, dass die Finanzunterlagen des Nationalfonds dem Rat gehören und nicht den einzelnen Schatzmeistern. Daher sollte ein Verfahren festgelegt werden, nach dem ein scheidender Schatzmeister alle Kontenbücher usw. dem neuen Schatzmeister übergibt und ältere Unterlagen in das Archiv des Nationalen Rates überführt werden.

10. Örtliche Fonds: Die gleichen Prinzipien gelten auch für örtliche Fonds und sollten entsprechend der Größe und Arbeitsweise der örtlichen Gemeinden angewandt werden.

Das Haus der Gerechtigkeit bittet jeden Nationalen Geistigen Rat dringend, diese grundlegenden Erfordernisse zu bedenken und sicherzustellen, dass sie bei seinem eigenen Nationalfonds wie auch bei allen zweckgebundenen oder treuhänderisch verwalteten Geldern Anwendung finden.“53

Aus der Satzung für die Geistigen Räte (Mustersatzung 1998)

§12/I „Beiträge werden nicht erhoben. Die für den Geistigen Rat und die

Bahá’í–Gemeinde erforderlichen Mittel werden durch freiwillige Spenden der Gläubigen aufgebracht. Zuwendungen für den Fonds dürfen nur Personen erbringen, die selbst Bahá’í und im Besitz ihrer administrativen Rechte sind. Für karitative, humanitäre oder soziale Zwecke können Zuwendungen auch von solchen Personen angenommen werden, die nicht Bahá’í sind.

§12/II Die Mittel dürfen nur zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung anderer Geistiger Räte sowie des Nationalen Geistigen Rates, wenn diese vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

§12/III Die Ratsmitglieder erhalten aus dem Fonds keine Leistungen, außer

a) Ersatz aus auftragsgemäß geleisteten Aufwendungen;

b) aus gesetzlichen Schuldverhältnissen,
c) aus dem Vereinszweck dienenden Verträgen.

Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigt werden.“

Kein Bahá’í, der Schatzmeister eingeschlossen, ist berechtigt, einzelne Freunde um Spenden zu ersuchen. Der Schatzmeister ist lediglich ein Beauftragter des Geistigen Rates und verwaltet den Fonds im Namen und Auftrag des Geistigen Rates.

Obwohl der Schatzmeister im Namen des Geistigen Rates Spenden annimmt und quittiert, Rechnungen bezahlt, Buch über alle finanziellen Transaktionen führt und auch über die finanzielle Situation regelmäßig Bericht erstattet, ist es sehr wichtig zu verstehen, dass die Verwaltung und Verantwortung für den

Bahá’í–Fonds nicht dem Schatzmeister allein obliegt, sondern die Aufgabe des Geistigen Rates als Ganzes ist. Es ist deshalb ratsam, dass jedes Ratsmitglied sich mit den Prinzipien und Richtlinien über das Spenden und die Verwaltung des Bahá’í–Fonds vertraut macht. Der Schatzmeister führt die Beschlüsse des Rates aus und befolgt dabei genau die vom Rat gegebenen Richtlinien.

Die finanziellen Unterlagen und Dokumente sind Eigentum des Geistigen Rates, und er kann und soll öfters Einblick in diese Unterlagen nehmen. Einzelpersonen können jedoch diese Unterlagen nur mit der Genehmigung des Rates einsehen. Die Information über die Höhe der Spenden einzelner Bahá’í wird vom Geistigen Rat geheim gehalten. Die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen durch den Schatzmeister muss gewährleistet sein.

Im Einzelnen ergeben sich für den Schatzmeister folgende Aufgaben:

1. Einrichten und Unterhalt eines Bank- oder Postscheckkontos für den Geistigen Rat.

Unterschriftsvollmacht wird normalerweise dem Schatzmeister und zusätzlich einem oder zwei weiteren Ratsmitgliedern erteilt.

2. Empfang und Quittieren von Spenden und anderen Einkünften für den Geistigen Rat und den Bahá’í–Fonds. Falls der Geistige Rat den Status der „Gemeinnützigkeit“ noch nicht erhalten hat, bemüht er sich darum. Wenn die Gemeinnützigkeit zuerkannt ist, stellt der Schatzmeister, unabhängig von den bereits gegebenen Quittungen für die einzelnen Spenden, jedem Gläubigen, der es wünscht, eine Jahresspendenbescheinigung aus und fügt eine Kopie der Anerkennung des Geistigen Rates als Gemeinnützige Körperschaft bei, damit der Bahá’í–Freund diese Unterlagen beim Finanzamt vorlegen und eine entsprechende Steuervergünstigung erlangen kann.54

3. Nutzung eines Buchführungssystems, das allen finanziellen Belangen des Geistigen Rates sowie Informationen für die laufende Berichterstattung an den Rat und an die Gemeinde gerecht wird. (Weiteres siehe nächstes Kapitel „Buchführung“)

4. Berichterstattung über die finanzielle Situation des Geistigen Rates bei Ratssitzungen, Neunzehntagefesten sowie anderen Anlässen auf Wunsch des Geistigen Rates. Die Berichte des Schatzmeisters an den Rat sollten die Bewegungen anschaulich machen, das heißt ausgehend vom früheren Bestand sollen Zugänge und Abgänge erwähnt und der derzeitige Stand eingetragen werden. Diese Zahlen sollten im Protokoll der jeweiligen Ratssitzung aufgenommen werden. Auch sollte die Gemeinde darüber informiert werden, inwieweit ihr monatliches Spendenziel erreicht wurde.

5. Erstellen eines Jahresberichtes, der nach Genehmigung des Geistigen Rates der Jahresversammlung der Gemeinde vorgelegt wird. Eine Kopie geht an den Nationalen Geistigen Rat (siehe Anlage). Zweckmäßigerweise sollte das Finanzjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Sollte zwischenzeitlich eine Änderung des Schatzmeisters stattfinden, so muss eine ordentliche Übergabe per Stichtag an den neuen Schatzmeister erfolgen. Die Einzelheiten der Übergabe müssen protokolliert werden.

6. Vorbereitung der Bücher und Belege für die jährlich durchzuführende Prüfung durch den Geistigen Rat. Der Geistige Rat hat für die jährliche Kontrolle und Entlastung des Schatzmeisters Sorge zu tragen, z. B. durch zwei Beauftragte des Rates.

7. Registratur und Aufbewahrung aller Belege, Dokumente und die Finanzen des Rates betreffenden Korrespondenz in solcher Weise, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt, und eventuelle Fragen des Finanzamtes bei einer Kontrolle beantwortet werden können. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.

8. Erstellen und laufende Berichtigung einer Liste aller Vermögenswerte des Geistigen Rates (Mobilien und Immobilien).

Buchführung

Der Schatzmeister soll ein Buchführungssystem verwenden, das allen finanziellen Belangen des Geistigen Rates sowie Informationen für die laufende Berichterstattung an den Rat und an die Gemeinde gerecht wird. Sofern der Schatzmeister keinen Personalcomputer mit einem Buchhaltungsprogramm nutzen kann, wird vorgeschlagen, ein in jedem Schreibwarengeschäft erhältliches, vorgedrucktes Kassenbuch mit Soll-, Haben- und Bestandsspalten zu führen. Jede Seite dieser Kassenbücher besteht in der Regel aus einem Original und einer Kopie. Es wird vorgeschlagen, für jeden Monat eine neue Seite zu verwenden. Am Monatsende sollen alle Belege an die betreffende Seite angeheftet, die Seite aus dem Buch herausgetrennt und abgelegt werden, die Kopie des Blattes verbleibt im Kassenbuch. Dieses Verfahren dient dazu, alle Informationen zu erhalten und die Buchführung auch für eine mögliche Prüfung durch das Finanzamt transparent zu machen.

Der Saldo jedes Monats wird auf die nächste Seite übertragen. In vereinfachter Form können auch die Belege für die Einnahmen und Ausgaben fortlaufend nummeriert und in einem Hefter der Reihe nach einschließlich der dazugehörigen Kontoauszüge abgelegt werden. Eine gesonderte Ablage von Bar- und Bankbelegen ist daher nicht erforderlich.

Im Kassenbuch sollen die Namen der Spender nicht erscheinen, um die Geheimhaltung bei einer Einsicht in das Kassenbuch zu gewährleisten. Auf den gesondert abgelegten Belegen müssen die Namen jedoch aufgeführt werden, damit die Spenden den ausgestellten Spendenquittungen zugeordnet werden können. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, separat vom Kassenbuch eine namentliche Spendenliste zu führen, um am Ende des Jahres ohne größeren Aufwand Jahresspendenbescheinigungen ausstellen zu können.

Nachfolgend wird als Muster ein Blatt aus dem Kassenbuch und der Jahresbericht eines Schatzmeisters zur Verfügung gestellt.

Blatt aus dem Kassenbuch (als Beispiel)

Datum Bel.-Nr. Vorgang Bar-kasse Giro-Konto Kassen-stand Konto-stand ein aus ein aus Stand am 01.01.02 200.- --- 300.- 03.01. 1 Spende gegen

Quittung 20.- usw. 2 Spende (Überweisung) 50.- 3 Briefmarken (Postbeleg) 25.- 4 Überweisung an Bahá’í–Verlag 60.- 5 Spenden (anonym) 80.- 6 Bankzinsen u.

Spesen (lt. Kontoauszug) 3.- 6.- 275.- 287.- 7 Spende d. Scheck 300.- 8 Spenden am 19–Tage–Fest (ohne pers. Quittung) 75.- 9 Einzahlung auf

Girokonto 300.-* 300.-* 10 Überw. an NGR 800.- 50.- 87.- 11 Verkauf von

Büchern 40.- 12 Spenden (s.o.) 100.- 190.- 87.- 13 Spenden durch Scheck 200.- 14 Einzahlung auf

Konto 100.-* 100.-* 15 Miete für Bahá’í–Raum 50.- 16 Kosten für Veranstaltung 250.- 17 Spenden 70.- 18 Bankzinsen u.

Spesen 2.- 10.- 585.- 425.- 1.255.- 1.176.- ./. Ausgaben 425.- 1.176.- Stand am 31.12.02 160.- 79.-

* Hier handelt es sich lediglich um interne Kontoüberträge, die bei einer Ermittlung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nicht berücksichtigt werden dürfen (siehe Schatzmeisterjahresbericht auf der nächsten Seite).

Nachdem einige Buchungen getätigt wurden, und insbesondere zu Sitzungen des Geistigen Rates und zu 19–Tage–Festen, sind die Kontenstände (gemäß den beiden letzten Spalten) festzustellen. Diese müssen dann mit dem tatsächlich vorhandenen Barbestand und dem Kontostand laut Bankauszug übereinstimmen.

Jahresbericht vom 01. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002

(gemäß dem beiliegenden Blatt aus dem Kassenbuch)

Übertrag aus dem Jahre 2001 insgesamt: € 500.-

Einnahmen: Spenden 895.-
Zinsen 5.-
Bücherverkauf 40.-
€ 1.440.-

Ausgaben: Überweisungen an Nationalen Rat 800.-

Briefmarken 25.-
Bankzinsen und Spesen 16.-
Überweisung an Bahá’í–Verlag 60.-
Veranstaltungen 250.-

Miete 50.-

€ 1.201.-
Restguthaben € 239.-
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Barkasse 160.-
Girokonto 79.-
€ 239.-
Literaturhinweise

Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, Wilmette, Ill., U.S.A., 1968

Shoghi Effendi, Hüterbotschaften an die Bahá’í–Welt, o. O., 1962

Universales Haus der Gerechtigkeit – Ausgewählte Botschaften 1963–1988, Langenhain 1996

Bahá’í Funds, A Compilation on Contributions and Administration,

Kanada 1988

Establishing a Comprehensive Treasurer’s Office for a National Spiritual

Assembly, vorbereitet vom Bahá’í–Weltzentrum, Anhang zu einem Schreiben der Sekretariatsabteilung vom 13.10.1996 an den Schatzmeister des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Russland

Zum Geben, Auszüge aus Briefen des Hüters über Bahá’í–Fonds und Beiträge, Hofheim 1976

Huqúqu’lláh ... die krönende Zier aller Ernten der Welt, Eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit,

Hofheim 2001

Lifeblood of the Cause, A Compilation of Extracts from the Bahá’í Writings on Bahá’í Funds and Contributions, U. K., 1989

Hornby, Lights of Guidance, New Delhi 31994

Quickeners of Mankind – Pioneering in a World Community, Kanada 1988

Vertrauenswürdigkeit — eine Kardinaltugend der Bahá’í, Zusammengestellt von der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit,

Hofheim 1990

1 Aus einem Brief Shoghi Effendis an einen Gläubigen vom 12.12.1943, zitiert in Quickeners of Mankind, Nr. 170

2 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 12.3.1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá’í der Vereinigten Staaten und Kanadas, in Bahá’í Administration, S. 41f, zitiert in Zum Geben, S. 7

3 Shoghi Effendi, 12.3.1923, siehe Fußnote 2

4 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 10.1.1926 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá’í der Vereinigten Staaten und Kanadas, in Bahá’í Administration, S. 101, zitiert in Zum Geben, S. 11

5 Aus einem Brief Shoghi Effendis an einen Gläubigen vom 31.12.1935, zitiert in Zum Geben, S. 22

6 a. a. O.
7 a. a. O.

8 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte vom 7.8.1985, zit. in Universales Haus der Gerechtigkeit – Ausgewählte Botschaften 1963–1996, Nr.184

9 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte vom 31.10.1993

10 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 5.4.1954, zit. in Hüterbotschaften an die Bahá’í–Welt, S. 38

11 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zum Patenschaftsfonds vom 1.2.1991, s. Compilations, Patenschaftsfonds 1991

12 Aus einem Brief Shoghi Effendis an die deutsche Bahá’í–Gemeinde vom 14.8.1957, zitiert in

Hüterbotschaften an die Bahá’í–Welt, S. 93

13 vgl. Shoghi Effendi, Brief vom 12.3.1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas, zitiert in Zum Geben, S. 7

14 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.7.1981, zitiert in

Bahá’í Funds, Seite 25, vorläufige Übersetzung

15 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Nationalen Geistigen Rat vom 30.7.1972, vorläufige Übersetzung

16 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 11.1.1977 an einen Nationalen Geistigen Rat, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 863

17 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte vom 7.8.1985, in Bahá’í Funds, S. 28f; zitiert in Universales Haus der Gerechtigkeit – Ausgewählte Botschaften 184

18 Bahá’u’lláh, zitiert in Vertrauenswürdigkeit – eine Kardinaltugend der Bahá’í, Nr. 1

19 Bahá’u’lláh, zitiert in Vertrauenswürdigkeit – eine Kardinaltugend der Bahá’í, Nr. 7

20 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 8.6.1971 an einen Gläubigen

21 Nach einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22.6.1980

22 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.12.1979, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 891

23 siehe Fußnote 2

24 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom September 1964

25 Aus der Naw–Rúz–Botschaft 1974 des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

26 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 21.6.1953, zitiert in Lifeblood of the Cause, S. 19

27 Aus einem Brief Shoghi Effendis vom 27.2.1927, zitiert in Huqúqu’lláh, Nr. 79

28 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 12.2.1949, zitiert in Zum Geben, S. 36

29 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22.6.1980

30 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 12.7.1938, zitiert in Zum Geben, S. 35

31 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an verschiedene Nationale Geistige Räte vom 9.2.1967, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 847

32 a. a. O., Nr. 869

33 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.4.1975 an alle Nationalen Geistigen Räte, die Unterstützung von Internationalen Bahá’í–Fonds erhalten, zitiert in Lights of Guidance, Nr. 869

34 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7.8.1985 an alle Nationalen Geistigen Räte, zit. in Universales Haus der Gerechtigkeit – Ausgewählte Botschaften 1963–1996, Nr. 184

35 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 19.12.1929, zit. in Lifeblood of the Cause, Nr. 40

36 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 8.8.1957, zitiert in Zum Geben, Seite 32f

37 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 11.1.1977, vgl. S. 22

38 a. a. O.

39 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29.7.1971 an einen Geistigen Rat

40 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 21.6.1979

41 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 6.8.1984

42 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.12.1984

43 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 21.8.1980

44 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 19.3.1985

45 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 13.7.1981

46 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 26.4.1982

47 Aus Briefen Shoghi Effendis vom 23.2.24/18.10.27, zit. in Bahá’í Administration, S. 63, 64,143/44

48 Zitate entnommen aus einem Statement in Establishing a Comprehensive Treasurer’s Office for a National Spiritual Assembly, vorbereitet vom Weltzentrum, aus dem Anhang zu einem Schreiben der Sekretariatsabteilung vom 13.10.1996 an den Schatzmeister des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Russland

49 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 18.5.1980, zitiert in Bahá’í Funds, Seite 23

50 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 18.5.1988

51 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 28.8.1973 an einen Nationalen

Geistigen Rat

52 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7.8.1985 an alle Nationalen Geistigen Räte

53 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.1.1992 an

Nationale Geistige Räte
54 vgl. S. 42
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53

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